ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 04
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache
VI-04) fasst der 107. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende
Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag begrüßt ausdrücklich
die nunmehr beschlossene Abschaffung der AiP-Phase zum 01.10.2004.
Die Finanzierung der Mehrkosten wurde im GKV-Modernisierungsgesetz
(Artikel 14 Nr. 1 Buchstabe b, Artikel 15 Nr. 2 Buchstabe b und
Nr. 5) durch Regelungen in der Bundespflegesatzverordnung und des
Krankenhausentgeltgesetzes gesichert.
Der Deutsche Ärztetag appelliert an die Krankenhausträger
und Krankenkassen, die von der Politik gesetzlich verankerten Finanzmittel
ohne bürokratische Hindernisse in die Haushalte der Kliniken
einzustellen und die Budgets bereits für das letzte Quartal
2004 entsprechend anzupassen.
Gleichermaßen appelliert der Deutsche Ärztetag an die
Chefärzte, sich für die angemessene Bezahlung des ärztlichen
Nachwuchses nach Abschluss eines vollakademischen Studiums einzusetzen.
In den Budget-Verhandlungen muss auf Einhaltung der politischen
Zusagen bestanden werden.
Die Ärztekammern unterstützen alle Maßnahmen zur
Durchsetzung der zugebilligten Ansprüche. Sollte es bei der
Finanzierung und Umwandlung von AiP-Stellen in BAT-II-Stellen zu
Schwierigkeiten kommen, bitten die Ärztekammern um Rückmeldung,
um zur Umsetzung der politischen Zusagen die notwendigen Aktivitäten
ggf. zu bündeln.
Die erhebliche Unterbezahlung ärztlicher Berufsanfänger
hat maßgeblich zum Mangel an medizinischen Nachwuchskräften
beigetragen. Immer mehr Absolventen des Medizinstudiums suchten
sich in den letzten Jahren eine Beschäftigung außerhalb
der kurativen Medizin. Jetzt hat der Gesetzgeber mit der Abschaffung
der AIP-Phase das richtige Signal gesetzt, um die Attraktivität
des Arztberufes wieder zu steigern.
|