ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 55
Der Antrag von Dr. Kaplan (Drucksache VI-55) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 107. Deutsche Ärztetag stellt fest, dass die fachliche
Repräsentanz der Allgemeinmedizin an medizinischen Fakultäten
trotz entsprechender Berücksichtigung der neuen Approbationsordnung
(AO) weiteren Entwicklungsbedarf aufweist.
Deshalb fordert der Deutsche Ärztetag die Kultusministerien
der Länder auf, die Universitäten bei der Umsetzung der
neuen Studienordnung finanziell zu unterstützen, damit die
Lehrbeauftragten ihrem Lehrauftrag entsprechend der neuen AO nachkommen
können.
Begründung:
Allein die Tatsache, dass nur sieben deutsche Universitäten
einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin vorhalten, zeigt den geringen
Stellenwert der Allgemeinmedizin in der Ausbildung. Insgesamt verfügen
die Lehrbeauftragten - an 23 Fakultäten besteht lediglich
ein Lehrauftrag „Allgemeinmedizin“ - über
absolut unzureichende finanzielle Ressourcen, um ihrem wissenschaftlichen
Auftrag und dem Lehrauftrag gerecht werden zu können. Es ist
ihnen nicht möglich, die hierfür notwendigen wissenschaftlichen
MitarbeiterInnen adäquat zu honorieren und die nötigen
administrativen Strukturen zu schaffen.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf, da vor dem Hintergrund
des aktuellen Ärztemangels es nicht vertretbar ist, dass 25
% der Studierenden aufgrund der schlechten Studienverhältnisse
ihr Studium vorzeitig abbrechen.
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