ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 23
Auf Antrag von Frau Dr. Borelli, Prof. Dr. Lob, Dr. Montgomery,
Herrn Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Wolter und Dr. Ungemach (Drucksache
VI-23) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die Personalverwaltungen der Krankenhausträger werden aufgefordert,
die Dokumente der geleisteten Mehrarbeit (Überstundenzettel)
der nachgeordneten Klinikärzte gemäß den zwingenden
Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes aufzubewahren und zu akzeptieren,
ohne tatsachenwidrig den Eintrag einer geringeren Stundenanzahl
zu fordern.
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