Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 24

Auf Antrag von Frau Dr. Borelli, Prof. Dr. Lob, Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Wolter, und Dr. Ungemach (Drucksache VI-24) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als Interessenvertretung der Krankenhausträger wird aufgefordert, bei ihren Mitgliedern mit Nachdruck dafür Sorge zu tragen, dass zwingende Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zur Dokumentation und Aufbewahrung von Arbeitszeit- und Überstundennachweisen Beachtung finden. Gleiches gilt auch hinsichtlich der Verwendung von Zeiterfassungsgeräten, die eine korrekte und nachvollziehbare Dokumentation der Anwesenheit ermöglichen müssen. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht des Krankenhausträgers sind nach dem Arbeitszeitgesetz mit Strafe bedroht, daneben können auch allgemeine Straftatbestände - wie Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung und Betrug - als erfüllt gelten.

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