Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 22

Auf Antrag von Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Wolter und Dr. Ungemach (Drucksache VI-22) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Als Reaktion auf die unzulängliche finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser - teilweise mit der Begründung, das EuGH-Urteil zwinge sie dazu - beabsichtigen einige Krankenhausträger die Einführung fachübergreifender Bereitschaftsdienste. Dies ist eine erhebliche Verschlechterung der Patientenversorgung. Der 107. Deutsche Ärztetag fordert die Krankenhausträger zum Verzicht auf diese Maßnahme auf. Das neue Arbeitszeitrecht will mehr Schutz für Beschäftigte und Patienten. Fachübergreifende Dienste dagegen gefährden den Patienten und erhöhen das Haftungsrisiko für Ärzte und Krankenhäuser. Darüber hinaus wird der durch die Rechtsprechung für die Krankenhausversorgung geforderte Facharztstandard nicht mehr erreichbar. Da mit fachübergreifenden Diensten zwangsläufig auch eine erhöhte Inanspruchnahme der Rufbereitschaft leistenden Ärzte verbunden ist, wird Rufbereitschaft als Dienstform schnell unzulässig. Auch deshalb sind fachübergreifende Dienste abzulehnen.

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