ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 22
Auf Antrag von Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Wolter
und Dr. Ungemach (Drucksache VI-22) fasst der 107. Deutsche Ärztetag
folgende Entschließung:
Als Reaktion auf die unzulängliche finanzielle Ausstattung
der Krankenhäuser - teilweise mit der Begründung,
das EuGH-Urteil zwinge sie dazu - beabsichtigen einige Krankenhausträger
die Einführung fachübergreifender Bereitschaftsdienste.
Dies ist eine erhebliche Verschlechterung der Patientenversorgung.
Der 107. Deutsche Ärztetag fordert die Krankenhausträger
zum Verzicht auf diese Maßnahme auf. Das neue Arbeitszeitrecht
will mehr Schutz für Beschäftigte und Patienten. Fachübergreifende
Dienste dagegen gefährden den Patienten und erhöhen das
Haftungsrisiko für Ärzte und Krankenhäuser. Darüber
hinaus wird der durch die Rechtsprechung für die Krankenhausversorgung
geforderte Facharztstandard nicht mehr erreichbar. Da mit fachübergreifenden
Diensten zwangsläufig auch eine erhöhte Inanspruchnahme
der Rufbereitschaft leistenden Ärzte verbunden ist, wird Rufbereitschaft
als Dienstform schnell unzulässig. Auch deshalb sind fachübergreifende
Dienste abzulehnen.
|