ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 47
Auf Antrag von Dr. Ungemach, Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga
und Dr. Wolter (Drucksache VI-47) fasst der 107. Deutsche Ärztetag
folgende Entschließung:
Der 107. Deutsche Ärztetag fordert, im Vergütungssystem
der Krankenhäuser den Aufwand für ärztliche Weiterbildung
und Fortbildung angemessen zu berücksichtigen.
Die Abrechnung der Krankenhausleistungen in einem diagnoseorientierten
Fallpauschalensystem macht es aus ökonomischen Gründen
unattraktiv, den ärztlichen Nachwuchs weiterzubilden. Es gibt
bereits erste Hinweise, dass sich ganze Universitätskliniken
aus der Weiterbildung zurückziehen wollen. Kontinuierliche
Anstrengungen auf dem Gebiet der ärztlichen Weiterbildung sind
aber die Grundlage dafür, dass auch in Zukunft eine zeitgemäße
medizinische Versorgung der Bevölkerung möglich ist. Deshalb
fordert der 107. Deutsche Ärztetag, dass Kliniken, die sich
dieser Aufgabe stellen, den Weiterbildungsaufwand in angemessener
Form erstattet erhalten. Dies könnte durch einen prozentualen
Zuschlag auf die jeweiligen Fallpauschalen geschehen. Bei der Bemessung
dieses Zuschlags kann die Anzahl der in Weiterbildung befindlichen
Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt werden.
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