Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 47

Auf Antrag von Dr. Ungemach, Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga und Dr. Wolter (Drucksache VI-47) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 107. Deutsche Ärztetag fordert, im Vergütungssystem der Krankenhäuser den Aufwand für ärztliche Weiterbildung und Fortbildung angemessen zu berücksichtigen.

Die Abrechnung der Krankenhausleistungen in einem diagnoseorientierten Fallpauschalensystem macht es aus ökonomischen Gründen unattraktiv, den ärztlichen Nachwuchs weiterzubilden. Es gibt bereits erste Hinweise, dass sich ganze Universitätskliniken aus der Weiterbildung zurückziehen wollen. Kontinuierliche Anstrengungen auf dem Gebiet der ärztlichen Weiterbildung sind aber die Grundlage dafür, dass auch in Zukunft eine zeitgemäße medizinische Versorgung der Bevölkerung möglich ist. Deshalb fordert der 107. Deutsche Ärztetag, dass Kliniken, die sich dieser Aufgabe stellen, den Weiterbildungsaufwand in angemessener Form erstattet erhalten. Dies könnte durch einen prozentualen Zuschlag auf die jeweiligen Fallpauschalen geschehen. Bei der Bemessung dieses Zuschlags kann die Anzahl der in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt werden.

© 2004, Bundesärztekammer.