ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 58
Der Antrag von Prof. Dr. Hettenbach (Drucksache VI-58) wird nach
zweiter Lesung zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Krankenhäuser in
die Verpflichtung zur Ausbildung im Sinne der ärztlichen Weiterbildung
mit einzubeziehen. Krankenhäuser, die keine Weiterbildung von
Assistenzärzten durchführen, müssen eine Ausbildungsabgabe
analog zu den Handwerk- und Industriebetrieben abführen.
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