ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 50
Auf Antrag von Prof. Dr. Lob, Frau Dr. Borelli und Prof. Dr. Kunze
(Drucksache VI-50) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Krankenhausträger auf,
im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen Nebentätigkeiten zuzulassen.
Die Genehmigung von Nebentätigkeiten ermöglicht erstens
eine adäquate Besetzung des Notarztdienstes und des Intensivmobils
und zweitens ermöglicht sie Praxisvertretungen, die notwendig
sind, um eine Integration von ambulant und stationär zu erreichen.
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