ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 76
Auf Antrag von Dr. Montgomery und Dr. Jäger (Drucksache VI-76)
fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Europäische Kommission
auf, bei der beabsichtigten Änderung der Richtlinie zur Arbeitszeit
(93/104) die vom Europäischen Gerichtshof festgeschriebene
Definition „Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit“ eindeutig
zu bestätigen.
In Ihrer Mitteilung zur Revision der Arbeitszeitrichtlinie weist
die Kommission u. a. darauf hin, dass die Richtlinie zukünftig
besser die derzeitigen Trends widerspiegeln solle, die in der Gesetzgebung
auf nationaler Ebene sichtbar sind. Das EuGH-Urteil vom 09.09.2003
hat in Deutschland dazu geführt, dass in dem „neuen“
Arbeitszeitgesetz ab dem 01.01.2004 die gesamte Zeit eines Bereitschaftsdienstes
als Arbeitszeit anerkannt wird. Durch diese gesetzliche Festlegung
wird der dringend notwendige Arbeitsschutz im Sinne der Ärztinnen
und Ärzte aber auch im Interesse der Patienten verbessert.
Es ist nicht zu akzeptieren, dass durch eine beabsichtigte Neudefinition
der Bereitschaftsdienste (aktive und inaktive Zeit) eine endlich
erreichte Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit konterkariert
wird.
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