Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 92

Auf Antrag von Dr. Crusius (Drucksache VI-92) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Finanzierung der Notfallversorgung ist regional sehr unterschiedlich geregelt. In Regionen, in denen die Finanzierung der präklinischen Notfallversorgung sowie die klinische Notfallversorgung im Katastrophen- sowie im Zivilschutzfall nicht ausreichend unabhängig von der Finanzierung der klinischen Regelversorgung sichergestellt ist, drohen begleitend zur Einführung des neuen Fallpauschalensystems (DRGs) zur Vergütung der Krankenhäuser dramatische Auswirkungen auf die notfallmedizinische Versorgung. Die Effektivität der individualmedizinischen Versorgung wird dort ebenso in Frage gestellt wie die Effektivität des Versorgungssystems Krankenhaus beim Massenanfall von Verletzten und / oder Erkrankten.

Seit 12 Monaten liegen die Analysen der Gutachter des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen vor, in dem die folgenden Probleme schon vorausgesagt wurden. Obwohl das neue DRG-Fallpauschalen-System in den Jahren 2003 und 2004 zunächst budgetneutral eingeführt wird, sind hinsichtlich der Notfallversorgung in ersten Regionen schon jetzt folgende Nachteile feststellbar:

- Die neuen Vergütungsformen fördern eine zunehmende Spezialisierung der stationären Versorgung unter Hintanstellung der Notfallversorgung.

- Im Rahmen der Privatisierung von kommunalen Krankenhäusern werden vielfach Notfallversorgungskapazitäten abgebaut.

- Durch Spezialisierungs- und Konzentrationstendenzen auf Kernkompetenzen wird die wohnortnahe Notfallversorgung gefährdet.

- Vor dem Hintergrund der Anreize des neuen Fallpauschalensystems schießen manche Krankenhausträger bei der Erschließung vermeintlicher Wirtschaftlichkeitsreserven über das Ziel hinaus und verweigern Klinikärzten die Nebentätigkeitserlaubnis für den Rettungsdienst.

Weitere Folgen können sich dort schon kurzfristig einstellen:

- Krankenhäuser werden primär aus betriebswirtschaftlichen Gründen ohne Rücksichtnahme auf die lokale Notfallversorgung geschlossen.

- Krankenhäuser können weniger oder gar keine Notärzte mehr zur Verfügung stellen.

- Die Zahl der Notarztstandorte wird verringert und die Eintreffzeit des Notarztes am Notfallort verlängert.

- Durch verlängerte Transportzeiten zu überregionalen Versorgungszentren werden Notfallpatienten gefährdet und Notärzte länger im Einsatz gebunden.

- Die Sicherstellung ausreichender Versorgungskapazitäten bei Großschadensereignissen, Katastrophen sowie im Zivilschutzfall in Krankenhäusern ist mangels Reserve-Betten, Reserve-Beatmungsplätzen, Reserve-Arzneimitteln sowie Reserve-Medizin-Produkten sowie mangels ärztlichem sowie nicht-ärztlichem Personal massiv gefährdet.

Des Weiteren ist eine Substitution der für den Katastrophen- wie Zivilschutzfall wegfallenden Notfallversorgungskapazitäten aus anderen Mitteln bisher weder hinsichtlich der Finanzierung noch bezüglich eines Zeitziels erkennbar.

Der Deutsche Ärztetag fordert daher Bund, Länder, Krankenhausgesellschaften, Krankenkassen und Krankenhausträger im Rahmen ihrer Verantwortung für die zeitgerechte und fachkompetente Versorgung von Notfallpatienten dazu auf, durch eine entsprechende Erweiterung und Ausschöpfung des rechtlichen Rahmens dafür Sorge zu tragen, dass diese Folgen vermieden werden. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erhalten bzw. geschaffen werden:

- Der Notarzt-Einsatz dienstbereiter Klinikärzte muss durch ausreichende Freistellungsregelungen ermöglicht werden.

- Die Verfügbarkeit und ständige Einsatzbereitschaft von vom Notfallort aus zeitgerecht erreichbaren Notaufnahmen muss personell und sachlich garantiert sein.

- Die ausreichende Finanzierung des Notarzt- und Rettungsdienstes muss auch unter den Bedingungen der neu geregelten Krankenhausvergütung gesichert werden.

- Eine auch für Großschadensereignisse, Katastrophen und den Zivilschutz-Fall ausreichende Anzahl von Notfall-Betten, Notfall-Arzneimitteln und -Medizin­produkten nebst entsprechendem Rettungs- und Krankenhauspersonal muss vorgehalten werden. Zur Sicherstellung deren Finanzierung bedarf es einer
Überprüfung und ggf. Neuabstimmung der Zuständigkeiten und der Beteiligung von Bund, Ländern, Kommunen und Krankenkassen. Notwendige Kapazitäten, die nicht im Rahmen einer Vorhaltungsfinanzierung von Zivil- und Katastrophenschutz bereit gestellt werden können, müssen weiterhin im Krankenhausplan berücksichtigt und durch eine sachgerechte Ausgestaltung der ab 2005 zwar grundsätzlich vorgesehenen, aber bis heute nicht konkretisierten Zuschlags- bzw. Sicherstellungsfinanzierung auf der Landesebene unterhalten werden.

Die schnellstmögliche Notfallversorgung durch den Notarzt und umgehende Weiterbehandlung im Krankenhaus sind entscheidende Erfolgsfaktoren der Notfallrettung. Wenn diese nicht garantiert werden, verringert dies die Überlebens- und Wiederherstellungschancen der betroffenen Patienten nachhaltig oder macht diese sogar zunichte. Das im internationalen Vergleich vorbildliche flächendeckende deutsche Rettungswesen darf durch die im Zusammenhang mit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung bestehenden Anreize und Unsicherheiten nicht selbst zum Notfall werden!

© 2004, Bundesärztekammer.