ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 41
Auf Antrag von Dr. Kaplan, Prof. Dr. Kunze und Dr. Reising (Drucksache
VI-41) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 107. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf,
beim Aufbau der Prävention als vierter Säule im Gesundheitswesen
neben den Sozialversicherungsträgern und dem Staat die Ärzteschaft
entsprechend ihrem Versorgungsauftrag bei der vom BMGS und den Spitzenverbänden
der GKV initiierten Stiftung und im „Ausschuss Prävention“
des BMGS zu berücksichtigen.
Begründung:
Im Herbst letzten Jahres wurde von den Spitzenverbänden der
GKV eine Präventionsstiftung beschlossen, die bewusst auf Prävention
für sozial Benachteiligte in ihren Settings begrenzt wurde.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Gesetzes und bei der Erstellung
des nationalen Aktionsplans „Prävention“ muss konsequenterweise
der Sachverstand der Ärzteschaft eingebracht werden, da diese
letztendlich für die Umsetzung verantwortlich ist. Aus diesem
Grund ist außerdem eine Mitgliedschaft im geplanten Ausschuss
Prävention zwingend erforderlich. Es ist befremdlich, dass
die Ärzte in die bisherige Diskussion nicht ausreichend einbezogen
worden sind.
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