ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 14
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache
VI-14) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Praxisalltag hat sich in den letzten Jahren stark verändert.
Er ist von Kosten- und Wettbewerbsdruck, gewachsenen Qualitätserfordernissen
und zunehmender Vernetzung der Versorgungsbereiche gekennzeichnet.
Sowohl der Arzt als auch sein Team müssen sich auf moderne
Informations- und Kommunikationstechniken, auf Änderungen im
Leistungsangebot der Praxis und auf anspruchsvollere Patienten einstellen.
Diese neuen Anforderungen im Berufsfeld führen zu einem geänderten
Qualifikationsbedarf, den das Zentralinstitut für die kassenärztliche
Versorgung (ZI) im Auftrag der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung in einer großen, mehrstufigen Studie bei
niedergelassenen Ärzten und Experten der Kammern eruiert hat.
Die mehrjährige Vorarbeit bei der Bundesärztekammer für
die Novellierung der Ausbildungsverordnung für Arzthelferinnen
wurde nunmehr abgeschlossen; mit dem Antragsgespräch beim Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung am 19.04.2004 wurde der
offizielle „Startschuss“ für die Erarbeitung und
Abstimmung der Verordnung auf Bundesebene gegeben.
Der Deutsche Ärztetag appelliert an die anderen Beteiligten
am Verfahren (Vertreterinnen des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt-
und Tierarzthelferinnen, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,
die Bundesministerien für Gesundheit und Soziale Sicherung
und für Bildung und Forschung, die Kultusministerkonferenz
und das Bundesinstitut für Berufsbildung), das Verfahren zügig
zu gestalten und das Berufsbild so zu modernisieren, dass Arzthelferinnen
für die Anforderungen eines im Wandel befindlichen Gesundheitswesens
„zukunftsfest“ gemacht werden. Dabei soll dafür
Sorge getragen werden, dass es ab dem Inkrafttreten der neuen Verordnung
in den Berufsschulen durch entsprechende didaktisch-organisatorische
Gestaltung des Unterrichtes nicht zu Reibungsverlusten bei der Umsetzung
kommt.
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