BESCHLUSSANTRAG VI -
70
Auf Antrag von Dr. Bartmann und Herrn Büchner (Drucksache
VI-70) beschließt der 107. Deutsche Ärztetag:
Vorstand und Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“
werden gebeten, bei der derzeit in Vorbereitung befindlichen Novellierung
der Ausbildungsordnung für Arzthelferinnen dafür Sorge
zu tragen, dass die im Ausbildungsrahmenplan festzulegenden Ausbildungsinhalte
so formuliert sind, dass eine Vermittlung in Arztpraxen realistisch
erscheint.
Begründung:
Insbesondere Ausbildungsinhalte mehr theoretischer Art sind in
Arztpraxen ohne großen Aufwand nicht vermittelbar. Arztpraxen
als Ausbildungsbetriebe sind jedoch verpflichtet, alle im Ausbildungsrahmenplan
genannten Inhalte zu vermitteln. Deswegen ist es erforderlich, dass
die für die Arztpraxen verbindliche Ausbildungsordnung nur
Inhalte enthält, die dort auch vermittelt werden können.
Für die Berufsschulen gibt es im Rahmen der dualen Ausbildung
einen gesonderten Rahmen-Lehrplan, der von der Länderseite
in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Kultusministerkonferenz
erarbeitet werden muss.
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