BESCHLUSSANTRAG VI -
60
Der Antrag von Dr. Kaplan (Drucksache VI-60) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Im Bewusstsein der großen ärztlichen Verantwortung für
den sorgfältigen und sicheren Umgang mit Blut und Blutprodukten
fordert der 107. Deutsche Ärztetag die Bundesärztekammer
auf, in den im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut herausgegebenen
Richtlinien zur Hämotherapie
- die bisher geltenden Regelungen zur Anwendung von Plasmaderivaten
(auch Immunglobuline und Impfstoffe zur passiven Immunisierung)
zu überarbeiten
- eine patientenbezogen sichere und die gegebene Qualifizierung
von Fach- und Hausärzten berücksichtigende Überarbeitung
festzuschreiben.
Begründung:
Durch das am 07.07.1998 in Kraft getretene Transfusionsgesetz (TFG)
wurde die Bundesärztekammer formal in die auf diesem Gebiet
erforderliche Qualitätssicherung eingebunden. Die Richtlinien
zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von
Blutprodukten (Hämotherapie) in der Neufassung 2001 stellen
den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und
Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung
von Blutprodukten fest, sie sollen den Ärzten die notwendige
Handlungsgrundlage geben und die erforderlichen Voraussetzungen
beschreiben.
Sie schreiben u. a. unter 1.4.1.3.1.e sowie unter 1.4.1.3.2.e vor:
Werden in einer Einrichtung nur Plasmaderivate angewendet, sind
für die Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter
8 Stunden theoretische Fortbildung einer Landesärztekammer
Voraussetzung.
Diese Regelung der Hämotherapie-Richtlinie wird als überzogen
erachtet, sie verlangt, dass ein Haus- oder Kinderarzt zur Durchführung
einer passiven Impfung mit Tetagam, Varizellen-Immunglobulin, Zeckenimmunglobulin
oder Beriglobin einen 8-stündigen Qualifikationskurs absolvieren
muss. Hierbei wird die fach- und hausärztliche Qualifikation
durch bereits absolvierte Weiter- und Fortbildung völlig außer
Acht gelassen.
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