ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 19
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache
VI-19) fasst der 107. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit
folgende Entschließung:
Der 107. Deutsche Ärztetag 2004 in Bremen fordert die Bundesregierung
zum wiederholten Male auf, den Gebührenabschlag Ost für
privatärztliche Leistungen der Ärzte in den neuen Bundesländern
und Ostberlin endlich abzuschaffen. Die Abwertung der Tätigkeit
von Ärzten in Ostdeutschland muss 14 Jahre nach Wiedervereinigung
beendet werden. Die Gebührenabschläge sind nicht nur diskriminierend,
sie verschärfen auch die ohnehin schwierige finanzielle Lage
der Ärzte in den neuen Bundesländer.
Inzwischen ist der Gebührenabschlag Ost für Rechtsanwälte
auf Grund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 07.11.2002 als
verfassungswidrig angesehen und durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
und der darin novellierten Rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
aufgehoben worden. Die dadurch entstandene eklatante Verletzung
des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist nicht länger hinnehmbar.
Die Vergütungen freier Berufe können nicht mit zweierlei
Maß gemessen werden. Der 107. Deutsche Ärztetag fordert
die Bundesregierung mit Nachdruck auf, die Ärzte in Ostdeutschland
und Ostberlin nicht länger zu benachteiligen und die GOÄ-Vergütungen
unverzüglich an das Westniveau anzugleichen.
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