Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 19

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-19) fasst der 107. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit folgende Entschließung:

Der 107. Deutsche Ärztetag 2004 in Bremen fordert die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, den Gebührenabschlag Ost für privatärztliche Leistungen der Ärzte in den neuen Bundesländern und Ostberlin endlich abzuschaffen. Die Abwertung der Tätigkeit von Ärzten in Ostdeutschland muss 14 Jahre nach Wiedervereinigung beendet werden. Die Gebührenabschläge sind nicht nur diskriminierend, sie verschärfen auch die ohnehin schwierige finanzielle Lage der Ärzte in den neuen Bundesländer.

Inzwischen ist der Gebührenabschlag Ost für Rechtsanwälte auf Grund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 07.11.2002 als verfassungswidrig angesehen und durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und der darin novellierten Rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) aufgehoben worden. Die dadurch entstandene eklatante Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist nicht länger hinnehmbar. Die Vergütungen freier Berufe können nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Der 107. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, die Ärzte in Ostdeutschland und Ostberlin nicht länger zu benachteiligen und die GOÄ-Vergütungen unverzüglich an das Westniveau anzugleichen.

© 2004, Bundesärztekammer.