ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 56
Auf Antrag von Dr. König, Frau Dr. Bert, Frau Dr. Bühren,
Dr. von Knobloch zu Hatzbach (Drucksache VI-56) fasst der 107. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Durch Entfall der Zuzahlungen von 10 € bei der reinen Früherkennungsuntersuchung,
wie vom GMG angedacht und gefordert, kommt es zu endlosen Diskussionen
bei pathologischen Befunden, die weiter abgeklärt werden müssen,
da dann 10 € Praxisgebühr notwendig werden.
Entweder werden die 10 € gleich gezahlt und die weitere Untersuchung,
z. B. Ultraschalldiagnostik, in gleicher Sitzung durchgeführt
oder die Patientin wird wieder einbestellt und erscheint eventuell
nicht, weil sie keine 10 € bezahlen kann oder will.
Lösung:
Freistellung des Vorsorgefalles von der Praxisgebühr (alle
Leistungen in dieser Sitzung) und nicht der Vorsorgeziffer allein.
Erfolg:
Motivation zur Früherkennungsuntersuchung durch Wegfall der
Praxisgebühr.
|