Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 25

Auf Antrag von Frau Dr. Bühren, Frau Dr. Bert, Dr. König und Dr. von Knoblauch zu Hatzbach (Drucksache VI-25) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 107. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung und die Krankenkassen auf, alle gesetzlichen Zuzahlungen und die ärztlichen Leistungen während einer Schwangerschaft neu zu bewerten.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und einer extrem niedrigen Geburtenrate von 1,3 Kindern pro Frau in unserem Land, sollten alle Schwangere von sämtlichen schwangerschaftsassoziierten Zuzahlungen freigestellt werden. Diese Frauen nehmen mit der Geburt von Kindern, die zukünftig Steuern zahlen und Renten erarbeiten, ohnehin Karriereeinbußen, niedrigere Gehälter und Rente in Kauf. Seit dem 01.10.2004 müssen schwangere Frauen durch die kurzsichtige Kostendämpfungspolitik für die Prävention mit Präparaten wie Magnesium, Eisen und Jodid und für Heil- und Hilfsmittel, wie z. B. Kompressionsstrümpfe, relativ hohe Zuzahlungen leisten. Das Entbindungsgeld wurde bereits ersatzlos gestrichen und nicht in sozialpolitisch sinnvoller Weise steuerfinanziert erhalten.

Weiterhin muss die gesamte Schwangerenbetreuung frei von der Praxisgebühr bleiben, nicht nur die vorgeschriebenen Ziffern der Mutterschaftsvorsorge. Beispielsweise ist bei notwendigen Untersuchungen, wie der Fluordiagnostik zur Frühgeburtenverhinderung z. Zt. eine Zahlung der Praxisgebühr erforderlich.

Die Entscheidung für oder gegen eine erste oder weitere Schwangerschaft wird aufgrund multifaktorieller Gesichtspunkte getroffen. Ein wesentlicher ist das intensive Schwangerschaftserleben und dazu gehören heute ein hohes Sicherheits- und Risikoabklärungsbedürfnis und eine zuwendungsorientierte Betreuung.

© 2004, Bundesärztekammer.