ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 25
Auf Antrag von Frau Dr. Bühren, Frau Dr. Bert, Dr. König
und Dr. von Knoblauch zu Hatzbach (Drucksache VI-25) fasst der 107.
Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 107. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung und
die Krankenkassen auf, alle gesetzlichen Zuzahlungen und die ärztlichen
Leistungen während einer Schwangerschaft neu zu bewerten.
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und einer extrem
niedrigen Geburtenrate von 1,3 Kindern pro Frau in unserem Land,
sollten alle Schwangere von sämtlichen schwangerschaftsassoziierten
Zuzahlungen freigestellt werden. Diese Frauen nehmen mit der Geburt
von Kindern, die zukünftig Steuern zahlen und Renten erarbeiten,
ohnehin Karriereeinbußen, niedrigere Gehälter und Rente
in Kauf. Seit dem 01.10.2004 müssen schwangere Frauen durch
die kurzsichtige Kostendämpfungspolitik für die Prävention
mit Präparaten wie Magnesium, Eisen und Jodid und für
Heil- und Hilfsmittel, wie z. B. Kompressionsstrümpfe, relativ
hohe Zuzahlungen leisten. Das Entbindungsgeld wurde bereits ersatzlos
gestrichen und nicht in sozialpolitisch sinnvoller Weise steuerfinanziert
erhalten.
Weiterhin muss die gesamte Schwangerenbetreuung frei von der Praxisgebühr
bleiben, nicht nur die vorgeschriebenen Ziffern der Mutterschaftsvorsorge.
Beispielsweise ist bei notwendigen Untersuchungen, wie der Fluordiagnostik
zur Frühgeburtenverhinderung z. Zt. eine Zahlung der Praxisgebühr
erforderlich.
Die Entscheidung für oder gegen eine erste oder weitere Schwangerschaft
wird aufgrund multifaktorieller Gesichtspunkte getroffen. Ein wesentlicher
ist das intensive Schwangerschaftserleben und dazu gehören
heute ein hohes Sicherheits- und Risikoabklärungsbedürfnis
und eine zuwendungsorientierte Betreuung.
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