ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 68
Auf Antrag von Dr. Gudat (Drucksache VI-68) fasst der 107. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutscher Ärztetag appelliert an den Gesetzgeber, Zuzahlungen
und Eigenbeteiligung so zu regeln, dass der Zugang zur medizinischen
Versorgung für Sozialschwache erhalten bleibt.
Begründung:
Für Patienten mit Einkünften auf Sozialhilfeniveau bedeuten
selbst geringste Zuzahlungen eine unverhältnismäßige
Härte durch den erfolgenden Liquiditätsabfluss, selbst
wenn im nachhinein eine teilweise Rückerstattung erfolgt. Es
darf nicht dazu kommen, dass Arme auf den Arztbesuch verzichten.
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