ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 31
Der Antrag von Dr. Lipp (Drucksache VI-31) wird zur weiteren Beratung
an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Deutsche Ärztetag fordert Bundesregierung und Gemeinsamen
Bundesausschuss auf, die Arzneimittelrichtlinie hinsichtlich des
Verordnungsausschlusses von OTC-Präparaten vierteljährlich
auf der Basis empirischer Größen zu überprüfen
und anzupassen.
Begründung:
Praktikabilität im Praxisalltag und medizinisch-sachlicher
Korrekturbedarf müssen als Prüfkriterien empirischer Befunde
bei der Anwendung der Arzneimittelrichtlinie vierteljährlich
Anwendung finden und in der Konsequenz zu einer laufenden Anpassung
der Richtlinie führen.
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