Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 49

Auf Antrag von Frau Dr. Borelli und Dr. Pilz (Drucksache VI-49) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Das Gesundheitsministerium wird aufgefordert im Arzneimittelgesetz eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die deutsche und ausländische Pharmafirmen, die Präparate in Deutschland anbieten, verpflichtet, die Einzelbestandteile der Präparate zur Abklärung allergischer Reaktionen an anfordernde Ärzte herauszugeben.

Begründung:

Pharmafirmen sind derzeitig nicht gesetzlich verpflichtet, die einzelnen Bestandteile ihrer Arzneistoffe an Ärzte weiterzugeben, die diese Einzelbestandteile zur Klärung allergischer oder gar lebensbedrohlicher anaphylaktischer Reaktionen auf die jeweiligen Präparate zur Testung ihrer Patienten benötigen. Bei Nicht-Herausgabe der Einzelbestandteile durch die Pharmafirmen, die immer wieder vorkommt, bleiben wichtige allergische Reaktionen oder gar lebensbedrohende anaphylaktische Reaktionen der Patienten unabgeklärt. Den Patienten kann ärztlicherseits nicht geraten werden, welche Medikamente vertragen werden und welche Stoffe oder Bestandteile der Medikamente gemieden werden müssen.

© 2004, Bundesärztekammer.