ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 49
Auf Antrag von Frau Dr. Borelli und Dr. Pilz (Drucksache VI-49)
fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Das Gesundheitsministerium wird aufgefordert im Arzneimittelgesetz
eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die deutsche und ausländische
Pharmafirmen, die Präparate in Deutschland anbieten, verpflichtet,
die Einzelbestandteile der Präparate zur Abklärung allergischer
Reaktionen an anfordernde Ärzte herauszugeben.
Begründung:
Pharmafirmen sind derzeitig nicht gesetzlich verpflichtet, die
einzelnen Bestandteile ihrer Arzneistoffe an Ärzte weiterzugeben,
die diese Einzelbestandteile zur Klärung allergischer oder
gar lebensbedrohlicher anaphylaktischer Reaktionen auf die jeweiligen
Präparate zur Testung ihrer Patienten benötigen. Bei Nicht-Herausgabe
der Einzelbestandteile durch die Pharmafirmen, die immer wieder
vorkommt, bleiben wichtige allergische Reaktionen oder gar lebensbedrohende
anaphylaktische Reaktionen der Patienten unabgeklärt. Den Patienten
kann ärztlicherseits nicht geraten werden, welche Medikamente
vertragen werden und welche Stoffe oder Bestandteile der Medikamente
gemieden werden müssen.
|