ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 44
Auf Antrag von Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Wolter
und Dr. Ungemach (Drucksache VI-44) fasst der 107. Deutsche Ärztetag
folgende Entschließung:
In zunehmendem Maße müssen Krankenhausärztinnen
und -ärzte medizinische und nichtmedizinische Dokumentationsaufgaben
erledigen. Hierbei tritt insbesondere bei der Dokumentation von
Fallpauschalen ein existentielles Haftungsrisiko für die Ärztinnen
und Ärzte auf.
Nicht zuletzt aufgrund der übermäßigen Arbeitsbelastung
- bedingt durch stark steigende Patientenzahlen, einem sich
intensivierenden Ärztemangel und zunehmende bürokratische
Tätigkeiten - können dokumentationsverantwortliche
Ärztinnen und Ärzte allenfalls in Stichproben die Korrektheit
von Dokumentationen überprüfen.
Der 107. Deutsche Ärztetag fordert deshalb die Krankenhausträger
auf, Ärztinnen und Ärzte vom Haftungsrisiko bei Fehldokumentationen
durch
- schriftlichen Haftungsausschluss
oder
- den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung zum
Schutz gegen finanzielle Haftungsrisiken
zu befreien.
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