BESCHLUSSSANTRAG VI -
87
Auf Antrag von Frau Dr. Bühren, Frau Dr. Berendes und Dr.
Thomas (Drucksache VI-87) beschließt der 107. Deutsche Ärztetag:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer
Versorgungswerke (ABV) auf, offensiv die Bestrebungen fortzusetzen
und zu intensivieren, dass Beiträge durch den Bund auch für
kindererziehende Mitglieder ärztlicher Versorgungswerke übernommen
werden, wie dies für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
derzeit schon gilt.
Begründung:
Bei der Rentenreform-Gesetzgebung hat sich der Gesetzgeber dafür
entschieden, nunmehr Beiträge aus allgemeinen Steuermitteln,
z. B. der Öko-Steuer, für Zeiten der Kindererziehung an
die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen (§ 177 SGB VI).
Diese Entscheidung ist ordnungspolitisch richtig. Mit ihr wird anerkannt,
dass Kindererziehung eine allgemein gesellschaftliche Aufgabe ist,
die in staatlicher Gesamtverantwortung steht.
Die Demographie-Kommission des Deutschen Bundestages hat in ihrem
Bericht 2003 gefordert, zu prüfen, wie Beiträge für
Kindererziehende an alle öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssysteme
- und nicht nur an die gesetzliche Rentenversicherung -
gezahlt werden können, weil dem Staat jedes Kind gleich viel
wert sein müsste.
Aus diesem Grund ist die ABV gehalten durchzusetzen, dass der Bund
auch Beiträge für kindererziehende Ärztinnen und
Ärzte an die Ärztlichen Versorgungswerke übernehmen
muss.
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