Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSSANTRAG VI - 87

Auf Antrag von Frau Dr. Bühren, Frau Dr. Berendes und Dr. Thomas (Drucksache VI-87) beschließt der 107. Deutsche Ärztetag:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV) auf, offensiv die Bestrebungen fortzusetzen und zu intensivieren, dass Beiträge durch den Bund auch für kindererziehende Mitglieder ärztlicher Versorgungswerke übernommen werden, wie dies für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung derzeit schon gilt.

Begründung:

Bei der Rentenreform-Gesetzgebung hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, nunmehr Beiträge aus allgemeinen Steuermitteln, z. B. der Öko-Steuer, für Zeiten der Kindererziehung an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen (§ 177 SGB VI). Diese Entscheidung ist ordnungspolitisch richtig. Mit ihr wird anerkannt, dass Kindererziehung eine allgemein gesellschaftliche Aufgabe ist, die in staatlicher Gesamtverantwortung steht.

Die Demographie-Kommission des Deutschen Bundestages hat in ihrem Bericht 2003 gefordert, zu prüfen, wie Beiträge für Kindererziehende an alle öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssysteme - und nicht nur an die gesetzliche Rentenversicherung - gezahlt werden können, weil dem Staat jedes Kind gleich viel wert sein müsste.

Aus diesem Grund ist die ABV gehalten durchzusetzen, dass der Bund auch Beiträge für kindererziehende Ärztinnen und Ärzte an die Ärztlichen Versorgungswerke übernehmen muss.

© 2004, Bundesärztekammer.