ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 32
Auf Antrag von Dr. Lipp (Drucksache VI-32) fasst der 107. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Länder auf, rechtsmedizinische
Institute in ihrem Bestand und ihrer Vielfalt (Universitätsinstitute,
Landesinstitute) zu erhalten.
Begründung:
Mit einer Reduzierung rechtsmedizinischer Institute und deren Dienstleistungen
werden nicht hinnehmbare Einbußen in der Qualitätssicherung
der forensischen Medizin und der akademischen Lehre in Kauf genommen.
Es droht ein Wissens- und Kenntnisverlust (Unterscheidung natürlicher/nicht
natürlicher Tod, sachkundige Ausstellung der Todesbescheinigung
usw.) durch die Verminderung der akademischen Lehrkapazitäten.
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