ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 48
Auf Antrag von Dr. Rehorn (Drucksache VI-48) fasst der 107. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, bei Arbeitsunfähigkeit
von Organspendern aufgrund der Organspende die Leistungspflicht
der gesetzlichen Krankenversicherung zur Zahlung von Krankengeldleistung
wieder einzuführen.
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