BESCHLUSSSANTRAG VI -
90
Der Antrag von Herrn Ellereit (Drucksache VI-90) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Deutsche Ärztetag empfiehlt der Bundesärztekammer
und den Landesärztekammern die Einrichtung von Arbeitsgremien
„Ärztliche Psychotherapie“, die die jeweiligen
Vorstände beraten können und der ärztlichen Psychotherapie
die Möglichkeit geben, die spezifischen ärztlichen Belange
der Psychotherapie zu besprechen und zu vertreten. Die Teilnehmer
sollten aus den Gruppen der Psychiater und Psychotherapeuten, der
Fachärzte für psychotherapeutische Medizin und der Zusatztitelinhaber
kommen.
Begründung:
Nach dem Psychotherapeutengesetz hat die ärztliche Psychotherapie
im Gegensatz zu den anderen psychotherapeutisch tätigen übrigen
Berufsgruppen der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder-
und Jugendpsychotherapeuten kein offizielles Sprachrohr.
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