Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 96

Der Antrag von Dr. Nick und Dr. Lipp (Drucksache VI-96) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die deutsche Ärzteschaft unterstützt nachhaltig Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, im Sinne Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz die Benachteiligung von Behinderten zu vermeiden.

Aus ihrem beruflichen Selbstverständnis sind Ärztinnen und Ärzte berufene Interessenwahrer wirklich unterstützungsbedürftiger Menschen.

Gleichwohl muss unter den veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen unseres Sozialstaates und des sozialen Netzes der Kreis der wirklich förderungsfähigen Behinderten durch eine klare gesetzliche Regelung etwa im Schwerbehindertengesetz eingeschränkt werden, damit nicht durch eine sozialrechtlich übermäßig ausgedehnte Definition des Wortes Behinderung ein Großteil der Ressourcen Menschen zu Gute kommt, die durch geringe Einschränkungen ungerechtfertigte Privilegien und Vorteile auf Kosten der wirklich Behinderten erlangen.

© 2004, Bundesärztekammer.