ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 96
Der Antrag von Dr. Nick und Dr. Lipp (Drucksache VI-96) wird zur
weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die deutsche Ärzteschaft unterstützt nachhaltig Maßnahmen,
die darauf ausgerichtet sind, im Sinne Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz
die Benachteiligung von Behinderten zu vermeiden.
Aus ihrem beruflichen Selbstverständnis sind Ärztinnen
und Ärzte berufene Interessenwahrer wirklich unterstützungsbedürftiger
Menschen.
Gleichwohl muss unter den veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen
unseres Sozialstaates und des sozialen Netzes der Kreis der wirklich
förderungsfähigen Behinderten durch eine klare gesetzliche
Regelung etwa im Schwerbehindertengesetz eingeschränkt werden,
damit nicht durch eine sozialrechtlich übermäßig
ausgedehnte Definition des Wortes Behinderung ein Großteil
der Ressourcen Menschen zu Gute kommt, die durch geringe Einschränkungen
ungerechtfertigte Privilegien und Vorteile auf Kosten der wirklich
Behinderten erlangen.
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