BESCHLUSSANTRAG IV -
10
Von: Frau Dr. Lux, Dr. Blum
als Delegierte der Landesärztekammer Bayern
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
In der (Muster)Weiterbildungsordnung wird in Abschnitt B, bei 12.1
Facharzt/Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin unter
„Weiterbildungszeit“ der zweite Gliederungspunkt wie
folgt ergänzt werden:
„und
24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung,
davon können bis zu
- 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte)
- 12 Monate in einer Notfallaufnahme oder Aufnahmestation angerechnet
werden“
ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG
|