Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 10

Von: Frau Dr. Lux, Dr. Blum

als Delegierte der Landesärztekammer Bayern

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

In der (Muster)Weiterbildungsordnung wird in Abschnitt B, bei 12.1 Facharzt/Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin unter „Weiterbildungszeit“ der zweite Gliederungspunkt wie folgt ergänzt werden:

„und

24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu
- 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte)

- 12 Monate in einer Notfallaufnahme oder Aufnahmestation angerechnet werden“

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG

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