BESCHLUSSANTRAG IV -
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Von: Dr. Goesmann
als Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der Vorstand der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin bittet
die Delegierten des Deutschen Ärztetages bei der Verabschiedung
der WBO bzgl. des Facharzttitels „Innere und Allgemeinmedizin“
die Formulierung der Übergangsregelung, wie von der Deutschen
Akademie für Allgemeinmedizin beschlossen, zu empfehlen.
1. Kammerangehörige, die FA für Allgemeinmedizin oder
FA für Innere Medizin sind, können die Anerkennung der
neuen Bezeichnung beantragen, wenn sie nach ihrer jeweiligen Facharztanerkennung
mindestens 5 Jahre hauptberuflich hausärztlich in eigener Praxis
nachweisen.
2. Kammerangehörige, die als FA für Allgemeinmedizin
oder FA für Innere Medizin nach ihrer jeweiligen FA Anerkennung
weniger als 5 Jahre hauptberuflich hausärztlich in eigener
Praxis tätig ist, müssen zum Erwerb der neuen Bezeichnung
eine Prüfung ablegen.
3. Kammerangehörige, die als Praktischer Arzt mindestens 8
Jahre hauptberuflich hausärztlich in eigener Praxis tätig
sind, müssen zum Erwerb der neuen Bezeichnung eine Prüfung
ablegen.
4. Für Anträge nach den letzten beiden Abschnitten gilt
eine Frist von 7 Jahren (alternativ bis zum Jahre 2007) auf Zulassung
zur Prüfung.
ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG
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