ÄNDERUNGSANTRAG
ZUM BESCHLUSSANTRAG V - 01h
Von: Dr. Fuchs
als Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Erweiterung des § 1 um den Satz:
Die Fortbildungspflicht endet mit Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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