Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 20

Von: Dr. Schwarzkopf-Steinhauser und Dr. Girth

als Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Das im Jahr 2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) hat für alle Ver­sicherten in den gesetzlichen Krankenversicherungen eine erhebliche Ausweitung von Zuzahlungen gebracht. Der 107. Deutsche Ärztetag lehnt alle nachfolgend aufgeführten Zuzahlungen ab:

1. 10 € Praxisgebühr/Quartal beim Arzt und bei Notfallbehandlungen.

2. 10 % pro Medikament, mindestens 5 € bis maximal 10 €.

3. 10 % der kalendertäglichen Kosten bei einer Sozialtherapie, mindestens 5 € bis maximal 10 €.

4. 10 % der kalendertäglichen Kosten bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe, mindestens 5 € bis maximal 10 €.

5. 10 % der Kosten für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät), mindestens 5 € bis maximal 10 €.

6. 10 % der Kosten bei Heilmitteln (Massagen, Bäder, Krankengymnastik etc.) zuzüglich 10 € je Verordnung (Rezept).

7. 10 % der Kosten bei häuslicher Krankenpflege pro Tag zuzüglich 10 € je Verordnung (Rezept) begrenzt auf maximal 28 Tage pro Jahr.

8. 10 € pro Tag bei stationärer Vorsorge und Rehabilitation bis maximal 28 Tage. Die Krankenhaustage werden angerechnet.

9. 10 € pro Krankenhaustag bis maximal 28 Tage. Die Tage der Anschlussheilbehandlung werden angerechnet.

10. Die Gesamtkosten bei Brillen und Sehhilfen für alle Patienten über 18 Jahren.

11. Die Fahrkosten zur ambulanten Versorgung von wenigen Ausnahmen abgesehen.

12. Die Gesamtkosten von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Begründung:

Zuzahlungen für Kranke sind kein geeignetes Instrument zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie widersprechen dem Solidarprinzip und sind unsozial. Besonders betroffen sind dabei die chronisch Kranken und sozial Schwachen. Dass ältere Menschen und sozial Schwache selbst von geringfügigen Selbstbeteiligungen am stärksten betroffen sind, belegt eindrücklich eine große Studie aus der kanadischen Provinz Quebec. Nach Einführung von Zuzahlungen im Jahr 1996 sank die Einnahme essenzieller Arzneimittel bei älteren Menschen um 9,12 % und bei Sozialhilfeempfänger um 14,42 %. Die Zahl der notärztlichen Akutbehandlungen aufgrund ausbleibender Versorgung mit notwendigen Medikamenten erhöhte sich von 8,5 auf 19,9 pro 10 000 Personen-Monate bei älteren Menschen und bei Sozialhilfeempfängern von 69,6 auf 123,8. (DÄB vom 22.12.2003, S 2799-)

ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ENTFALLEN

© 2004, Bundesärztekammer.