ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 27
Von: Dr. Schwarzkopf-Steinhauser
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der 107. DÄT fordert den Gesetzgeber auf, die Beteiligung
der Arbeitgebern an der Vertreterversammlung der Krankenkassen
dahingehend zu ändern, dass die Arbeitgeberseite nur noch einen
Anteil der Sitze von 40 % und die Versicherten von 60 % haben.
Begründung:
Mit Inkrafttreten des GMG wurde durch die Erhöhung der Zuzahlungen
sowie der Ausgliederung von Leistungen aus der paritätischen
Finanzierung (Zahnersatz, Lohnfortzahlung) der Anteil der Arbeitgeber
bei der Finanzierung der GKV auf ca. 40 % reduziert. Es besteht
daher keine Begründung mehr, dass die Arbeitgeber weiterhin
zu 50 % in den Vertreterversammlungen der GKV mitbestimmen dürfen.
ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG
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