Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 27

Von: Dr. Schwarzkopf-Steinhauser

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 107. DÄT fordert den Gesetzgeber auf, die Beteiligung der Arbeitgebern an der Vertreter­versammlung der Krankenkassen dahingehend zu ändern, dass die Arbeitgeberseite nur noch einen Anteil der Sitze von 40 % und die Versicherten von 60 % haben.

Begründung:

Mit Inkrafttreten des GMG wurde durch die Erhöhung der Zuzahlungen sowie der Ausgliederung von Leistungen aus der paritätischen Finanzierung (Zahnersatz, Lohnfortzahlung) der Anteil der Arbeit­geber bei der Finanzierung der GKV auf ca. 40 % reduziert. Es besteht daher keine Begründung mehr, dass die Arbeitgeber weiterhin zu 50 % in den Vertreterversammlungen der GKV mitbestimmen dürfen.

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG

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