BESCHLUSSANTRAG VI -
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Von: Dr. Kaplan, Frau Dr. Lux und Dr. Joas
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Bei Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten in ambulanten medizinischen
Versorgungseinrichtungen werden die Landesärztekammern
angehalten, mit dem Weiterbildungszeugnis auch durch Vorlage dafür
geeigneter Nachweise (z. B. Lohnsteuerkarte oder Lohnabrechnung)
eine angemessene, an den BAT für Assistenzärzte angelehnte
Entlohnung zu überprüfen.
Verstöße führen zum Entzug der Weiterbildungsbefugnis.
ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN
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