TOP II: Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 4. Mai 2005 Vormittagssitzung

Dr. Zollner, Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal Ihre Aufmerksamkeit auf den Antrag II-3 lenken, bei dem es um das Burn-out-Syndrom geht. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Es gibt einen weiteren Antrag von Frau Bühren und mir, der sich mit demselben Thema beschäftigt, der allerdings noch nicht umgedruckt vorliegt. Dieser Antrag fußt auf einer Studie der Brendan-Schmittmann-Stiftung des NAV-Virchow-Bundes. Bereits vor drei Jahren wurde eine solche Studie durchgeführt. Es ist festzustellen, dass die Häufigkeit des Burn-out-Syndroms zunimmt.

Der eigentliche Grund, warum ich mich zu Wort gemeldet habe, ist der Antrag II-5. Die Bundesministerin Frau Schmidt hat uns gestern aufgefordert, bei der Behebung des Ärztemangels Fantasie zu zeigen. Aber was dort gefordert wird, geht mir doch ein bisschen zu weit. Es liefe lupenrein in das von uns abgelehnte Nurse-Practicioner-System hinein, das wir aus den angelsächsischen Ländern kennen. Wenn in der Begründung ausgeführt wird, im Ministerium werde an einem solchen Projekt gearbeitet, diesem müsse man zuvorkommen, dann ist das für mich geradezu kontraproduktiv. Wenn der Ärztetag den Beschluss fasst, das zu tun, wird das Ministerium erklären: Wir sind ja gezwungen, das weiter durchzuführen, wir haben einen entsprechenden Auftrag vom Ärztetag.

Meine Damen und Herren, ich kann nur davor warnen, diesen Antrag anzunehmen, auch den Änderungsantrag 5 b von Herrn Thierse. Auch dieser Antrag muss abgelehnt werden. Das, was dort gefordert wird, kann heute bereits im Rahmen der Delegation durchgeführt werden.

Ich bitte Sie, nicht aus lauter Angst vor dem Sterben Selbstmord zu begehen. So käme es mir vor, wenn wir solche Anträge annähmen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Zollner. Ich darf hier gleich darauf hinweisen, dass die Überschrift des Antrags II-5 lauten muss: „Qualifikation medizinischer Fachangestellter in hausärztlichen Praxen“, nicht „medizinischer Fachgesellschaften“. Wenn Sie das bitte mit der Hand ändern, dann brauchen wir das nicht noch einmal umzudrucken. Damit einverstanden ist auch Herr Kaplan, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer, der jetzt ohnehin das Wort hat. Bitte schön.

 

© 2005, Bundesärztekammer.