Dr. Kühn, Baden-Württemberg: Herr Präsident!
Kolleginnen und Kollegen! Ich als extrem lange niedergelassenes Schlachtross
meine: Alle vorliegenden Anträge werden keine einzige Kollegin bzw. keinen
einzigen Kollegen zusätzlich dazu bringen, sich in unterversorgten Gebieten als
Hausarzt niederzulassen. Notwendig ist meines Erachtens Folgendes – ich hoffe,
der mächtige KBV-Vorsitzende oder sein Vertreter ist im Raum –: Erstens. Jeder
neu niedergelassene Kollege in den unterversorgten Gebieten ist von allen
Mengenbegrenzungen, die der neue EBM gebracht hat, und damit auch von der
Honorarbegrenzung freizustellen. Zweitens. Diesen niedergelassenen Kollegen ist
zuzusichern, dass sie auch in den nächsten fünf bis zehn Jahren keine Fallzahlbegrenzung
bekommen. Drittens ist ihnen zuzusichern, dass sie mindestens einen
Vollzeitangestellten zwecks Entlastung anstellen können und auch dadurch keine
Fallzahl- und Mengenbegrenzung hervorgerufen wird. Viertens ist regional dafür
zu sorgen, dass es in ausreichendem Umfang Wochenendbereitschaftsdienst gibt,
kreisweit oder wie auch immer.
Wenn das nicht geschieht, können Sie reden, was Sie wollen, es
wird sich niemand in den unterversorgten Gebieten niederlassen. Wir müssen das
praktisch betrachten und nicht allein auf der Basis von Resolutionen. Das muss
die Kassenärztliche Bundesvereinigung leisten.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Kühn. Ärztetagsbeschlüsse können aber durchaus die Wirkung haben, dass
sich praktisch etwas tut. Dass das natürlich nicht nur durch Resolutionen geht,
sondern auch dadurch, dass Leute aufgeweckt werden, wissen wir. Aber wenn man
nichts dazu sagt, ist es auch nicht so gut.
Der Antrag 5 – das betrifft dann auch den Änderungsantrag
5 b – ist vom Antragsteller zurückgezogen. Ich nehme an, Herr Thierse wird
nicht den Antrag 5 b allein aufrechterhalten. Er ist damit automatisch
entfallen.
(Vereinzelt Beifall)
Jetzt kommt die Wortmeldung von Herrn Dr. Gudat aus Nordrhein.
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