Kötzle, Nordrhein: Das ist schon richtig. – Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche
zu den Anträgen II-2 bis II-4 sowie zum Antrag II-6. Ich bitte Sie, diese
Anträge zu unterstützen. Es wurde in der Diskussion bereits angesprochen, dass
dies hausärztliche Anträge seien, die die fachärztliche Seite nicht
berücksichtigten. Ich möchte Ihnen klar und deutlich sagen, dass es nicht
unsere Absicht ist, in dieser Frage einen Gegensatz herbeizuführen. Wir legen
einfach Wert darauf, dass in diesen Anträgen spezifische hausärztliche Dinge
angesprochen werden.
Wir müssen feststellen, dass der Nachwuchsmangel bei den
Hausärzten im Osten bedrohlich ist. Das wird sich auch in den westlichen
Bundesländern so entwickeln. Wir brauchen mehr Lehrstellen, wir brauchen einen
Ausbau der studentischen Lehre. Es gibt Gebiete, in denen die Allgemeinmedizin
unterrepräsentiert ist.
Ich möchte Frau Gitter widersprechen. Ich möchte es doch bei
Pflichtpraktika belassen, weil sonst nicht genügend Nachdruck darauf gelegt
wird, den Studenten die Allgemeinmedizin nahe zu bringen. Ungefähr 40 bis 45
Prozent der tätigen Niedergelassenen sind Allgemeinmediziner. Vergleichen Sie
das bitte einmal mit der Zahl der Lehrstühle für Allgemeinmedizin und mit der
Situation, wie die studentische Lehre auf die Allgemeinmedizin ausgerichtet ist
und wie die Studenten darauf vorbereitet werden, sich mit der Allgemeinmedizin
auseinander zu setzen.
Hier gibt es ein Ungleichgewicht. Das bringen die Anträge zum
Ausdruck. Es sollen alle Möglichkeiten eröffnet werden, sich sowohl im Beruf
als auch in der studentischen Ausbildung mit der Allgemeinmedizin näher bekannt
zu machen. Das ist der einzige Hintergrund dieser Anträge. Es geht nicht um
einen Gegensatz zur fachärztlichen Situation. Natürlich gibt es auch dort in
verschiedenen Fächern einen Nachwuchsmangel, der sich in absehbarer Zeit
möglicherweise ausbreitet. Das möchten wir auf keinen Fall negieren.
Noch ein Wort zu Herrn Ruebsam-Simon. Er hat sich zu dem
Vertrag mit der Barmer Ersatzkasse geäußert. Ich meine, hier liegt ein
Missverständnis vor. Wir sind explizit dafür, dass sich über den
Hausärztevertrag hinsichtlich der Strukturierten Versorgung
Facharztgruppierungen und Krankenhäuser anschließen. Wir befinden uns in
diesbezüglichen Verhandlungen. Ich kann Ihnen versichern, dass sich der
Hausarztvertrag hinsichtlich der Grundversorgung und der hausärztlichen
Strukturen überhaupt nicht gegen die Fachärzte richtet. Es geht um die
Strukturierte Versorgung und da ist der Vertrag offen. In diesem Vertrag ist
die Möglichkeit, mit Fachärzten zu kooperieren, ausdrücklich enthalten.
Insofern sollte man keinen Gegensatz konstruieren, der gar nicht vorhanden ist.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Herr Kötzle. Als nächster Redner Herr Munte aus Bayern, auch
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern.
|