Dr. Lipp, Sachsen: Meine Damen und Herren! Ich
möchte vier Punkte kurz ansprechen. Zum Barmer-Vertrag möchte ich mich auch als
Hausarzt äußern. Ich denke, in diesem Barmer-Vertrag finden sich einige
prognostisch äußerst bedenkliche ordnungspolitische Fehler. Die Apotheken
gewinnen nicht nur potenziell Zugang zu unserem Honorar über die
1-Prozent-Regelung, sondern sie erhalten potenziell Zugang zu unserer
ärztlichen Beratungspflicht. Ob uns das nicht auf die Dauer auf die Füße fällt,
weiß ich nicht.
Die Kassen bekommen Einfluss auf hoheitliche Gebiete, nämlich
auf die Definition, was unter „Therapie“ zu verstehen ist, indem sie festlegen,
was ein Me-too-Präparat ist und was nicht. Ferner halte ich den Barmer-Vertrag
über die Transparenzlisten für den potenziellen Einstieg in das Einkaufsmodell.
Wenn die Transparenzliste aufweist, in welches Krankenhaus ich einweisen darf,
ist dies der Einstieg in das Einkaufsmodell. Danach sind die Fachärzte an der
Reihe und irgendwann auch die Hausärzte. Insofern lehne ich diesen Vertrag als
sehr bedenklich eher ab.
(Beifall)
Zum Aspekt des freien Berufs: Wenn wir ein freier Beruf sein
wollen, sollten wir nicht nach staatlichen Fördermitteln rufen. Ich gäbe meinen
Vorrednern Recht, wenn ich ein Honorar in Euro hätte, dessen Höhe ich durch
Leistungsausweitung und Fleiß steuern kann. Solange ich aber ein Honorar habe,
das budgetiert ist und ich zu 100 Prozent den medizinischen Fortschritt
schultern muss, wenn ich gleichzeitig unter dem Budget die Heranbildung des
Nachwuchses durch einen realen Honorarverzicht auch noch subventionieren muss,
was bei anderen freien Berufen – Rechtsanwälte, Steuerberater – nicht der Fall
ist, benötigen wir staatliche Fördermittel. Ansonsten lehne ich eine solche
Subventionierung des Nachwuchses eher ab.
Noch ein Wort zum Antrag 2 a hinsichtlich der
Pflichtpraktika. Ich bitte Sie dringend, das Pflichtpraktikum als solches im
Text stehen zu lassen. Wir haben an den Universitäten eine desolate Situation
der Allgemeinmedizin, die häufig finanziell unterdeckt ist. Was der Arzt nicht
kennt, kann er nicht diagnostizieren. Was der Student nicht kennt, kann er
nicht in seine Berufswahl einbeziehen.
Darüber hinaus glaube ich, dass jeder Student und jeder
Facharzt wissen muss, was in der hausärztlichen Versorgung vor sich geht. Aus
diesem Grunde muss jeder Student in irgendeiner Weise ein hausärztliches
Praktikum durchlaufen.
Bei einem Wahlpraktikum verschiebt man die gesamte Last, die
Organisation und die Finanzierung auf die Allgemeinmediziner, die an der
Universität eh schlechte Bedingungen haben. Beim Pflichtpraktikum sind die
Universitäten und die Länder in der Pflicht, für eine Grundausstattung zu
sorgen. Deshalb muss das Pflichtpraktikum im Antrag stehen bleiben.
Zum Antrag 5 melde ich mich nachher noch.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Lipp. Jetzt bitte Herr Lorenzen aus Baden-Württemberg.
|