TOP II: Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 4. Mai 2005 Vormittagssitzung

Dr. Handrock, Berlin:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einige Worte zum Antrag II-5, den es nun wieder gibt, verlieren. Ich bin niedergelassener Gynäkologe seit über 20 Jahren und habe erfahren, was es heißt, wenn man Leistungen delegiert. In unserem Fach ist es so, dass inzwischen offen diskutiert wird, die Schwangerschaftsbetreuung zwischen der 20. Woche und dem 10. Monat nach der Entbindung an Hebammen zu delegieren. Das heißt, wir werden einen großen Bereich unserer geburtshilflichen Tätigkeit möglicherweise verlieren. Das ist von politischen Würdenträgern dankbar aufgenommen worden.

Ich denke, wenn wir Leistungen, die unsere ureigenen Leistungen sind – die Betreuung von chronisch Kranken gehört zu unseren Aufgaben, auch die Patientenschulung ist eine ureigene ärztliche Aufgabe –, delegieren, liefern wir eine Steilvorlage für die Politik, uns diese Leistungen einfach wegzunehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in unserem Interesse liegt.

Ich kann nur davor warnen, in diesen Zug einzusteigen und ins Nichts zu fahren. Ich kann nur empfehlen, diesen Antrag absolut abzulehnen.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Handrock. Nun Herr Josten aus Nordrhein. Bitte schön.

 

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