Dr. Fuchs, Niedersachsen: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich stoße mich an einem zentralen
Begriff der heutigen Debatte, nämlich an dem Begriff „Hausarzt“. Ich will Ihnen
auch sagen, warum. Man sagt: Wer die Sprache beherrscht, beherrscht das Volk.
Und: Wer teilt, herrscht. Ich lasse nicht gern zu, dass dieses auf unseren
Beruf übertragen wird. Der Begriff „Hausarzt“ ist neuerdings zwar im SGB V
fixiert, aber er ist ansonsten eigentlich nicht eingeführt. Wir sollten ihn in
den Kammern sparsam verwenden. Ich behandle Menschen in Häusern, aber nicht die
Häuser. Häuser werden von anderen akademischen Berufen tangiert, beispielsweise
den Architekten. Bedenken Sie bitte, dass das Gegenteil von „Hausarzt“
eigentlich nicht „Facharzt“ ist, sondern „Krankenhausarzt“. Das wollen wir auch
nicht.
Der Hausbesuch definiert die Arztgruppe nicht, denn auch der
Facharzt ist zum Hausbesuch verpflichtet.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Obwohl, so gesehen, der Krankenhausarzt ja auch „Haus“arzt heißt. Aber das
nehmen wir alles nicht so ganz, ganz streng.
(Heiterkeit)
Der nächste Redner ist Herr Zöllner aus Bayern.
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