TOP II: Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 4. Mai 2005 Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank, Herr Gadomski. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Anträge. Es sind insgesamt 13 Anträge.

Zum Antrag II-1 gibt es zwei Änderungsanträge, und zwar zunächst den Antrag II-1 a. Danach soll im ersten Spiegelstrich des Antrags II-1 das Wort „Wettbewerb“ durch „Preiswettbewerb“ ersetzt werden. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zum Änderungsantrag II-1 b. Danach soll in der zweiten Zeile des Antrags II-1 eine Streichung der Worte „in freier Praxis“ erfolgen. Wer möchte dem zustimmen?

(Zuruf)

– Schauen Sie sich bitte den Antrag II-1 des Vorstands an. Der erste Satz würde lauten, wenn wir die Worte „in freier Praxis“ wegließen:

Der 108. Deutsche Ärztetag stellt mit großer Sorge fest, dass die Bereitschaft zur ärztlichen Berufsausübung als niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt zunehmend schwindet.

Damit würden auch andere Niederlassungsformen erfasst, nicht nur die freie Praxis. So hat es Herr Bodendieck begründet. Wer stimmt zu, die Worte „in freier Praxis“ zu streichen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann sind diese Worte gestrichen.

Dann möchte der Antragsteller, dass in der zweitletzten Zeile des zweiten Spiegelstrichs statt von 16 Prozent des Honorarvolumens von 16 Prozent des Honorarvolumens West und 13 Prozent Ost die Rede ist. Ferner soll am Ende des zweiten Absatzes angefügt werden:

Pro Versichertem werden im Osten Deutschlands derzeit 112 % für stationäre Versorgung und nur 81 % für ambulante Versorgung gegenüber 100 % im Westen Deutschlands aufgewendet.

(Dr. Thierse, Berlin: Getrennte Abstimmung!)

– Herr Thierse beantragt getrennte Abstimmung. Dann kommen wir zunächst zu der Änderung in der zweitletzten Zeile des zweiten Spiegelstrichs:

… auf derzeit 16 % des Honorarvolumens West und 13 % Ost der GKV …

So ganz stimmig ist das nicht.

(Zuruf: Zur Geschäftsordnung!)

Es handelt sich hier um 16 Prozent des Volumens der GKV insgesamt, nicht nur des Honorarvolumens. Es geht um das Volumen der GKV insgesamt. Es beträgt 16 Prozent für die Vertragsärzteschaft im ambulanten Sektor im Westen und 13,1 Prozent im Osten. Das ist ein bisschen schwierig.

(Zuruf)

– Ein Geschäftsordnungsantrag aus Niedersachsen.

(Zuruf: Wir beantragen die Auszählung des Ergebnisses der letzten Abstimmung, weil wir es anders gesehen haben!)

– Das machen wir gleich. Wenn Sie möchten, stimmen wir darüber ein zweites Mal ab.

Die Änderung muss lauten: In der zweitletzten Zeile des zweiten Spiegelstrichs ist nach dem Wunsch des Antragstellers zu ändern:

… auf derzeit (2004) 16 % des Honorarvolumens West und 13 % Ost der GKV …

Wer möchte dieser Auftrennung zwischen West und Ost und der genauen Aufführung der Prozentzahlen zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist das abgelehnt. Der ursprüngliche Text bleibt bestehen.

Ferner fordert der Antragsteller, am Ende des zweiten Absatzes des Antrags II‑1 anzufügen:

Pro Versichertem werden im Osten Deutschlands derzeit 112 % für stationäre Versorgung und nur 81 % für ambulante Versorgung gegenüber 100 % im Westen Deutschlands aufgewendet.

Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Letzteres war die Mehrheit. Es ist abgelehnt.

Es ist Auszählung erbeten worden, was die Abstimmung über die Streichung der Worte „in freier Praxis“ in der zweiten Zeile des Antrags II-1 angeht. Ich bitte die Auszähler auf die Plätze. Ich frage also noch einmal: Wer möchte „in freier Praxis“ streichen? Das Abstimmungsergebnis kann sich ja auch ändern, weil manche erst erkannt haben, um was es geht, nachdem die Abstimmung durchgeführt worden ist; deshalb wiederholen wir die Abstimmung. – Wer ist gegen die Streichung der Worte „in freier Praxis“? – Jetzt bitte noch die Enthaltungen. – Einige Enthaltungen. Für die Streichung haben sich 82 entschieden, gegen die Streichung 108. Es bleibt also der ursprüngliche Text bestehen.

Damit sind alle Punkte des Antrags II-1 b abgelehnt.

Es steht jetzt der Antrag II-1 in der veränderten Fassung zur Abstimmung. Wer möchte den Antrag II-1 in der abgestimmten Form befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist mit riesiger Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Gadomski, für die Darstellung und die Verteidigung des Antrags.

(Beifall)

Wir kommen damit zum Antrag II-2. Dazu ist von der Antragstellerin selber eine Änderung eingebracht worden. Danach soll es im ersten Spiegelstrich statt
„analysierende Versorgungsforschung“ heißen: „Ausbau analysierender Versorgungsforschung“. Darüber brauchen wir nicht abzustimmen. Ich möchte es Ihnen nur sagen, damit Sie es eintragen können.

Von Frau Dr. Gitter liegt der Änderungsantrag II-2 a vor. Danach soll auf Seite 1 des Antrags II-2 im dritten Spiegelstrich statt „Pflichtpraktika“ das Wort „Praktikumsangebote“ eingesetzt werden, sodass der Spiegelstrich dann lautet:

        Ausbau der studentischen Lehre im Fach Allgemeinmedizin … und der Praktikumsangebote in hausärztlichen Praxen.

(Zuruf)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Dieser Antrag geht vor. Wer möchte den Änderungsantrag an den Vorstand überweisen? – Wenige. Wer ist dagegen, dass wir ihn überweisen, wer entscheidet sich also dafür, abzustimmen? – Die Überweisung ist abgelehnt. Wir entscheiden also über den Antrag 2 a. Wer möchte dem Antrag 2 a hinsichtlich des Wortes „Praktikumsangebote“ zustimmen? – Wer ist dagegen und möchte den jetzigen Text belassen? – Das müssen wir wieder auszählen. Ich frage also noch einmal: Wer möchte auf Seite 1 im dritten Spiegelstrich statt „Pflichtpraktika“ das Wort „Praktikumsangebote“ eingesetzt haben, sodass der Spiegelstrich dann heißt:

        Ausbau der studentischen Lehre im Fach Allgemeinmedizin … und der Praktikumsangebote in hausärztlichen Praxen.

Wer möchte die Formulierung „Praktikumsangebote“ statt „Pflichtpraktika“? – Wer möchte das Wort „Pflichtpraktika“ dort stehen lassen, den Änderungsantrag also ablehnen? – Gibt es Enthaltungen? – Einige Enthaltungen. Der Antrag ist mit 131 gegen 84 Stimmen angenommen. Das Wort „Pflichtpraktika“ wird also durch das Wort „Praktikumsangebote“ ersetzt.

Wir kommen zu der zweiten Änderung im Antrag von Frau Dr. Gitter. Danach soll auf Seite 2 des Antrags 2 nur die erste Zeile bis zu dem Wort „garantieren“ bestehen bleiben. Der Rest soll gestrichen werden. Wer möchte dem zustimmen? – Wer ist dagegen? – Ersteres war wohl die Mehrheit. Ich frage noch einmal: Wer möchte dem Antrag zustimmen, den Rest zu streichen? – Wer ist dagegen? – Das müssen wir zählen. Das können wir hier nicht erkennen.

Ich frage noch einmal: Wer möchte auf Seite 2 den Text ab den Worten „Die Landesärztekammern“ gestrichen haben? – Wer ist dagegen, das zu streichen? – Jetzt bitte noch die Enthaltungen. – Einige Enthaltungen. Es war gut, dass wir ausgezählt haben, da für die Streichung 102 Delegierte gestimmt haben, gegen die Streichung 96. Das kann man von hier oben kaum erkennen.

Nun gibt es die originelle Situation, dass wir, nachdem wir abgestimmt haben, den Antrag auf Überweisung an den Vorstand vorliegen haben. Darüber müssen wir zuerst abstimmen.

(Zuruf)

        Sie möchten gegen die Überweisung an den Vorstand sprechen? Dazu haben Sie das Recht. Bitte schön. Dann kann derjenige, der den Antrag auf Überweisung gestellt hat, auch noch Stellung nehmen, sofern er dies möchte. Herr Kötzle wird jetzt ausführen, warum er gegen die Überweisung ist. Bitte.

 

© 2005, Bundesärztekammer.