TOP II: Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 4. Mai 2005 Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön. Wer möchte den Antrag II-2 in der geänderten Form an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Wer möchte dem Antrag II-2 zustimmen? – Das ist die klare Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag mit klarer Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen.

(Beifall)

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag II-3. Ein Änderungsantrag liegt mir nicht vor. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag II-4 von Frau Dr. Goesmann, Dr. Kaplan und Herrn Kötzle. Es geht um Maßnahmen, mit denen Ärztinnen und Ärzten der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Elternzeit erleichtert werden kann. Ein Änderungsantrag liegt mir nicht vor. Wer stimmt für den Antrag II-4? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Auch dieser Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag II-5. Dazu gibt es den Änderungsantrag II-5 a (neu). Danach soll es im ersten Absatz statt „einfacher medizinischer Leistungen“ heißen: „delegierbarer nicht-ärztlicher Leistungen“. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Wer möchte das nicht? – Das Erste war die Mehrheit. Ganz viele müssten sich jetzt enthalten, weil die Zahl derjenigen, die zugestimmt haben, nicht so riesig war, aber die Zahl derjenigen, die nicht zugestimmt haben, noch kleiner. – Diese Änderung ist erfolgt, der Antrag ist angenommen.

Zunächst einmal ist beantragt worden, den Antrag II-5 an den Vorstand zu
überweisen.

(Zuruf)

– Gibt es noch einen zweiten Änderungsantrag? – Ja, es gibt den Antrag II-5 b. Danach soll im ersten Absatz in der ersten Zeile statt von „hausärztlicher Versorgung“ die Rede von „vertragsärztlicher Versorgung“ sein. Das ist aber vorhin schon übernommen worden. Deshalb habe ich gedacht, es sei schon enthalten. Darüber brauchen wir nicht abzustimmen, da es von den Antragstellern übernommen worden ist. In der ersten und in der dritten Zeile wird also der Begriff „hausärztlich“ durch den Begriff „vertragsärztlich“ ersetzt.

Der Antrag 5 soll überwiesen werden. Das ist ein Antrag, den die Antragsteller befürwortet haben. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das ist eine klare Mehrheit für die Überweisung. Wer enthält sich? – Der Antrag ist in der geänderten Fassung an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag II-6 von Frau Dr. Goesmann, Herrn Dr. Kaplan und Herrn Kötzle. Ein Änderungsantrag liegt nicht vor. Es geht um den Hausärztemangel. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war klar die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag II-7 von Herrn Munte. Es geht um die niedergelassenen Fachärzte. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Auch dieser Antrag ist angenommen.

Zum Antrag II-8 von Herrn Huttel gibt es einen Änderungsantrag auf Drucksache 8 a vom Antragsteller selbst, über den wir nicht abstimmen müssen, weil der Antragsteller seinen Antrag selbst leicht verändern kann. Es ist nichts materiell Wichtiges, sondern nur Klärendes. In der dritten Zeile des Antragstextes soll hinter „§ 84 Absatz (3)“ eingefügt werden: „SGB V“. In der vierten Zeile von unten ist nach den Worten „entscheidende Mitursache“ einzufügen: „für die Ausblutung“. Das ist also bereits in dem Antrag geändert. Wir müssen nur noch darüber abstimmen, wer dem Antrag in dieser veränderten Fassung zustimmen möchte. Wer tut das? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen, ganz wenige Gegenstimmen. Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.

Wir kommen zum Antrag II-9. Dazu liegt ein Änderungsantrag auf Drucksache II-9 a vor. Die Antragstellerin, Frau Dr. Bühren, hat gesagt, dass sie den Antrag 9 a akzeptiert. Danach soll die Ziffer 1 mit den Worten beginnen:

Die Ärztekammern mögen für ihre Mitglieder weiterhin zur Verfügung stellen:

Der so geänderte Antrag II-9 steht jetzt zur Abstimmung. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag II-10 von Herrn Josten. Die Ärztekammern werden aufgefordert, ihren Mitgliedern psychotherapeutische Beratung anzubieten. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält sich? – Auch einige. Aber die Mehrheit war dafür. Der Antrag ist angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag II-11 von Herrn Lorenzen:

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert die Entwicklung strukturierter Angebote für den Umgang mit Stresskrankheiten wie Depressionen, Burnout und Abhängigkeitserkrankungen.

Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält sich? – Auch einige. Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag II-12, wobei ich davon ausgehe, dass der Antrag von Herrn Thomas, der zur Behandlung unter dem Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht“ vorgesehen war, der eine Teilmenge dieses Antrags enthält, in diesem Antrag 12 aufgegangen ist. – Herr Thomas ist einverstanden. Dann können wir diesen Antrag aus der Reihe der Anträge, die unter dem Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht“ zu behandeln sind, herausnehmen.

Wer möchte dem Antrag II-12 – „Gemeinsame Rahmenbedingungen für Ärzte in Klinik und Praxis“ – zustimmen? – Wer ist dagegen? – Kaum jemand. Wer enthält sich? – Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag II-13. Dieser Antrag ist unterwegs. Das ist ein Antrag, der deswegen problematisch ist – jedenfalls finde ich es; vielleicht geht es Ihnen genauso –, weil der zweite Punkt

Die Politik erlässt ständig nur „GKV-erhaltende“ Gesetze, welche samt verfassungswidrig sind …

ein bisschen stark ist. Ich bitte Sie, diesen Antrag an den Vorstand überweisen, damit wir darüber noch einmal nachdenken können.

(Zurufe)

– Ich weiß, Sie sind gegen Überweisungen. Ich soll die zweite Ziffer streichen? Dann lesen wir den Text gemeinsam durch. Ziffer 1 lautet:

Die marode GKV ist nicht mehr in der Lage, die von den Ärzten erbrachten und mit dem GMG geforderten Leistungen der Ärzte in Klinik und Praxis existenzsichernd zu honorieren. Deshalb versucht sie, die Selektierung der „Willigen“ über Strukturverträge zu vollziehen, um viele Ärzte aus dem System auszuschließen!

Ziffer 2 lautet:

Der folgerichtige Verlust vor allem an menschlichem Potenzial nimmt katastrophale Ausmaße für die Ärzteschaft an. Kliniken suchen händeringend Ärzte und abgehende Niedergelassene Nachfolger. Unter Berücksichtigung der durch das GSG 1992 eingeführten Altersregelung bedeutet dies auch eine absolute Ignoranz gegenüber den Patienteninteressen, die ihren Arzt verlieren!

Der Schlusssatz lautet:

Aus obigen Gründen befürwortet der 108. Deutsche Ärztetag nunmehr den zivilen Widerstand auch durch die Ärzteschaft und bittet die Landesärztekammern, denselben durch geeignete Maßnahmen in Kooperation mit den Berufsverbänden und in Vollzug des Heilberufegesetzes rasch und unmittelbar nach dem DÄT zu vollziehen.

Zack, zack! Auf geht’s!

(Heiterkeit – Beifall)

Gibt es juristische Bedenken gegen diesen Antrag? Herr Schirmer, möchten Sie dazu Stellung nehmen? Wir müssen aufpassen, dass nicht jemand in der Zeitung schreibt: Jetzt sind sie völlig von der Rolle!

(Heiterkeit)

Herr Schirmer, bitte.

 

© 2005, Bundesärztekammer.