TOP III: Förderung der Versorgungsforschung durch die Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Vormittagssitzung

Dr. Clever, Baden-Württemberg:
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine lieben Damen und Herren! Herr Vizepräsident Crusius, die Politik stellt uns immer in die Schmuddelecke, wenn wir ihr nicht ins Konzept passen. Das ist sicher immer so.

Ich möchte etwas zum Thema der juristischen Problematik des Rahmenkonzepts sagen. Im Argument 17 der Bundesärztekammer wird die Frage gestellt, ob es satzungsrechtlich zulässig ist, dass die Landesärztekammern über ihren Beitrag zur Bundesärztekammer Forschungsvorhaben fördern. Diese Frage wird von der Bundesärztekammer unter anderem so beantwortet:

In diesem Zusammenhang ist als „berufliche Belange“ die Abgabe kritischer Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben im gesetzlich übertragenen Aufgabenbereich sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu Fragen, die von allgemeiner Bedeutung für den jeweiligen Berufsstand sind, anerkannt.

Das ist genau der Punkt: die Abgabe von Stellungnahmen.

Lieber Herr Montgomery, es war auch für mich beeindruckend, wie Sie das gestern gemacht haben. Dennoch muss ich sagen: Es geht nicht um Bedenkenträgerei – so lautete ja der Vorwurf –, sondern es geht um die sachliche Auseinandersetzung darüber, wie wir die 2003 und 2004 gefassten Beschlüsse, nämlich die Versorgungsforschung vonseiten der Ärzteschaft zu unterstützen, umsetzen.

Obwohl es nicht unbedingt mein Stil ist, möchte ich jetzt etwas ähnlich Plakatives sagen, wie es hier auch schon vorgetragen wurde: Die PISA-Veröffentlichungen waren eine Medienkatastrophe für die deutschen Lehrer und Lehrerinnen. Aber hat jemand von Ihnen schon einmal den Vorschlag gehört, dass die Lehrer aus ihrem eigenen Honorar die Renovierung der Schulen bezahlen sollen?

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank, Herr Clever. Jetzt bitte Herr König aus Hessen.

 

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