TOP III: Förderung der Versorgungsforschung durch die Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Vormittagssitzung

PD Dr. Scholz, Hessen:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mit dem Vorgehen nicht einverstanden, weil der Antrag 6 eigentlich ein Geschäftsordnungsantrag ist. Man kann nicht an einem Geschäftsordnungsantrag herumdoktern. Man hätte zuerst über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen müssen. Das wäre in Ordnung gewesen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Dann muss er auch als Geschäftsordnungsantrag eingebracht werden. Der Betreff lautet aber:

Ablehnung des vorgelegten Rahmenkonzepts zur Versorgungsforschung

PD Dr. Scholz, Hessen:
Das ist ein Geschäftsordnungsantrag.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Das hätte man von vornherein beantragen müssen. In einem Geschäftsordnungsantrag darf man keine inhaltlichen Angaben machen. Dann hätte man einen reinen Geschäftsordnungsantrag stellen müssen. Wenn der Antrag beispielsweise den Auftrag enthält, die Medienarbeit zu intensivieren, ist das kein Geschäftsordnungsantrag. Ich glaube, darüber sind wir uns einig.

 

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