Dr. Lutz, Berlin: Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Antrag IV-4, den Herr Schwarzkopf-Steinhauser
nicht mehr behandeln konnte, etwas sagen. Dieser Antrag stellt die Probleme von
Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus dar. Es ist unumstritten, dass wir versuchen,
in akuten Notlagen zu behandeln. Es ist auch unumstritten, dass Menschen in
einem akuten medizinischen Notfall das Recht auf ärztliche Behandlung zu
gewähren ist, ohne Ansehen ihres politischen Status. Das gebietet schon unsere
ärztliche Ethik.
Menschen ohne geklärten Aufenthaltsstatus befinden sich in
einer humanitären Ausnahmesituation. Es ist hier aber nicht nur die Versorgung
im medizinischen Notfall gemeint, sondern auch die Versorgung außerhalb einer
solchen Notfallsituation, beispielsweise die Versorgung chronisch Kranker. Wir
müssen uns die negativen Auswirkungen vor Augen halten, die Frau Dr. Goesmann
bereits angesprochen hat. Dabei genügt der Gedanke an HIV oder Tuberkulose. Das
hat auch einen Bezug zur übrigen Bevölkerung.
Grundsätzlich ist es notwendig, für uns Ärzte, die diese
Menschen betreuen, Rechtssicherheit zu schaffen. Es kann nicht sein, dass wir
durch unser ärztliches Handeln kriminalisiert werden, dass unsere Hilfe als
Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gewertet wird und nach dem Aufenthaltsgesetz
mit Strafe bedroht ist.
Für die Behandlung dieser Menschen ist es des Weiteren
wichtig, dass die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt. Die Inhaftierung
oder Abschiebung konterkariert die ärztliche Hilfestellung und entwertet diesen
gewollten menschenrechtlichen Minimalstandard.
Da meine Redezeit abgelaufen ist, komme ich leider nicht mehr
zur Darstellung der Finanzierungsmöglichkeiten.
Ich bitte Sie, diesen Antrag anzunehmen.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Frau Lutz. Der nächste Redner ist Herr Bolay aus Westfalen-Lippe.
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