Dr. Rothe-Kirchberger, Baden-Württemberg: Ich
mache es auch ganz kurz, weil ich ja nur zwei Minuten Redezeit habe. Ich werde
ganz besonders schnell sprechen. In meinem Änderungsantrag geht es mir darum,
das Angebot um die ärztliche Psychotherapie zu ergänzen. Ich beziehe mich dabei
ganz konkret auf das Fachgebiet der Psychotherapeutischen Medizin. Es ist nicht
zu reduzieren auf die Richtlinienpsychotherapie. Es sollte allmählich bekannt
sein, dass das Kernstück des Facharztes für Psychotherapeutische Medizin in der
Offenhaltung einer offenen Sprechstunde besteht und niederschwellige Angebote
verpflichtend dazugehören. Es geht also nicht um die Richtlinienpsychotherapie
mit Anträgen. Es geht ganz konkret um psychosomatische Patienten.
Sie sind hier gut informiert worden, dass die Ergebnisse, die
bereits Anfang der 80er-Jahre für Amerika ermittelt wurden, auch für Europa und
damit auch für die Bundesrepublik gelten. Hier geht es ganz speziell um
psychosomatische Erkrankungen, um somatoforme Störungen, um Essstörungen usw.
Es geht gerade um diejenigen Erkrankungen, die speziell im Zentrum der
Tätigkeit der Ärzte für Psychotherapeutische Medizin stehen.
Diese Ergänzung wollte ich hier vorgetragen haben.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.
Haben wir denn nicht die Gebietsbezeichnung geändert, sodass Psychotherapie und
Psychosomatik zusammen in einem Fach sind? Ich habe das vage in Erinnerung.
Dann könnte man das zusammenziehen. Aber das werden wir gleich noch besprechen.
Als nächster Redner bitte Herr Lorenzen.
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