TOP IV: Bericht: Krankheit und Armut

2. Tag: Mittwoch, 4. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Stagge, Nordrhein:
Herr Professor Hoppe! Kolleginnen und Kollegen! So viel Zeit muss sein. Ich habe einen Änderungsantrag zum Vorstandsantrag gestellt, der leider noch nicht verteilt ist, sodass ich es hier mündlich erläutern muss. Ich meine, im Vorstandsantrag sollte ein Punkt 11 angefügt werden, dass es eine Pflicht zur Krankenversicherung gibt und dass auch die Krankenversicherer in die Pflicht genommen werden. Es gibt laut „Leipziger Volkszeitung“ inzwischen 188 000 Menschen in Deutschland, die nicht versichert sind. In der U-Bahn hierher konnte man auf dem Bildschirm lesen, dass es bald 1 Million Menschen sind. Das Sozialgesetzbuch muss so geändert werden, dass das nicht geschieht.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Herr Stagge, könnten Sie uns ganz kurz sagen, wie Sie sich die Finanzierung vorstellen? Wer soll das bezahlen? Das müssen wir auch sagen, sonst sagt man uns, wir seien nicht ganz realistisch.

Stagge, Nordrhein:
Ich stelle mir Folgendes vor. Es gibt eine Pflicht zur Versicherung. Wenn Sie mit dem Auto fahren, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung haben. Wenn Sie diese Versicherung nicht bezahlen, wird das Auto stillgelegt, weil sich die Haftpflichtversicherung meldet und darauf hinweist, dass dieses Auto nicht versichert ist. Ich stelle mir vor, dass die Krankenversicherung so lange in die Pflicht genommen wird, bis sie einen Nachweis über eine weitere Versicherung hat. Das wäre ganz einfach.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Auch ohne dass Beiträge bezahlt werden?

Stagge, Nordrhein:
Die kann man eintreiben.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Und wenn die Betreffenden nicht bezahlen können, weil sie kein Geld haben?

Stagge, Nordrhein:
Wenn Sie eine Wohnung an jemanden vermietet haben, der kein Geld hat, bekommen Sie auch kein Geld, es sei denn, das Sozialamt zahlt irgendwann. Wir haben in Deutschland nicht die Situation, dass Versicherungen nicht bezahlt werden können, denn gegebenenfalls tut das der Staat. Der Staat muss sich entsprechend kümmern. Ich glaube, wir müssen die Krankenkassen dazu bringen, das zu organisieren. Ansonsten bleibt es an der Krankenhausverwaltung hängen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Wir schreiben also nichts dazu, wie das finanziert werden soll, sondern da sind Usancen aus anderen Bereichen eventuell Vorbild.

Jetzt noch einmal Herr Kollege Adam.

 

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