TOP IV: Bericht: Krankheit und Armut

2. Tag: Mittwoch, 4. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Dr. Kramer, Westfalen-Lippe:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir Leid, dass es jetzt noch einen Moment länger dauert, aber der Antrag, den ich gestellt habe, ist nicht umgedruckt worden. Ohne weitere Erklärung ist er, glaube ich, nicht zu verstehen. Dieser Antrag bezieht sich auf den Antrag 1 a. Dazu haben wir den erwähnten Antrag 1 d gestellt, der aber nicht umgedruckt ist.

Es wurde inhaltlich bereits Stellung genommen. Es stimmt, dass die Psychosomatik an dieser Ecke fehlt. Aber die Beschreibung „ärztliche Psychotherapeuten“ ist ausgesprochen irreführend. Das gilt nicht für den Bereich der Ärztekammer, wohl aber, wenn wir einen Schritt weitergehen: Wenn ein ärztlicher Psychotherapeut in den KV-Bereich kommt, wird er gleichgeschaltet mit den Psychologischen Psychotherapeuten.

Wir haben hier gehört, dass nicht die Richtlinienpsychotherapie gemeint ist, sondern dass der psychosomatische Arbeitsanteil der ärztlichen Psychotherapeuten gemeint ist. Von daher gesehen bitte ich um Befürwortung des Antrags 1 d, der aussagt: „psychiatrisch und psychosomatisch“. Inhaltlich ist das Gleiche gemeint, aber der verfängliche Begriff „ärztlicher Psychotherapeut“ ist beseitigt.

Danke schön.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank.

Es sind jetzt noch mehrere Anträge eingetroffen, die nur handschriftlich vorliegen. Sie können in der kurzen Zeit, die uns noch zur Verfügung steht, nicht mehr umgedruckt werden. Wir werden das mit Vorlesen, Zuhören und Begreifen regeln. Ich schlage vor, dass wir das jetzt angehen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.