Dr. Kramer, Westfalen-Lippe: Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir Leid, dass es jetzt noch
einen Moment länger dauert, aber der Antrag, den ich gestellt habe, ist nicht
umgedruckt worden. Ohne weitere Erklärung ist er, glaube ich, nicht zu
verstehen. Dieser Antrag bezieht sich auf den Antrag 1 a. Dazu haben wir
den erwähnten Antrag 1 d gestellt, der aber nicht umgedruckt ist.
Es wurde inhaltlich bereits Stellung genommen. Es stimmt, dass
die Psychosomatik an dieser Ecke fehlt. Aber die Beschreibung „ärztliche Psychotherapeuten“
ist ausgesprochen irreführend. Das gilt nicht für den Bereich der Ärztekammer,
wohl aber, wenn wir einen Schritt weitergehen: Wenn ein ärztlicher
Psychotherapeut in den KV-Bereich kommt, wird er gleichgeschaltet mit den
Psychologischen Psychotherapeuten.
Wir haben hier gehört, dass nicht die
Richtlinienpsychotherapie gemeint ist, sondern dass der psychosomatische
Arbeitsanteil der ärztlichen Psychotherapeuten gemeint ist. Von daher gesehen
bitte ich um Befürwortung des Antrags 1 d, der aussagt: „psychiatrisch und
psychosomatisch“. Inhaltlich ist das Gleiche gemeint, aber der verfängliche
Begriff „ärztlicher Psychotherapeut“ ist beseitigt.
Danke schön.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank.
Es sind jetzt noch mehrere Anträge eingetroffen, die nur
handschriftlich vorliegen. Sie können in der kurzen Zeit, die uns noch zur
Verfügung steht, nicht mehr umgedruckt werden. Wir werden das mit Vorlesen,
Zuhören und Begreifen regeln. Ich schlage vor, dass wir das jetzt angehen.
|