Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Nehmen Sie bitte
den Antrag IV-1 des Vorstands zur Hand. Zunächst geht es darum, Psychotherapie
und Psychosomatik hinzuzufügen. Da der ehemalige Arzt für Psychotherapeutische
Medizin jetzt Arzt für Psychosomatik und Psychotherapie heißt, gehe ich davon
aus, dass man die beiden Anträge, die einerseits die Psychosomatik und
andererseits die Psychotherapie hinzufügen wollen, zusammenlegt und diese
beiden Begriffe, wie es sich auch in der Weiterbildungsordnung findet, dann
addiert, wenn man das so will.
Aber es gibt den weitergehenden Antrag IV-1 c. Es
wird verlangt, dass der Klammerzusatz „Ärzte für Allgemeinmedizin“ gestrichen
wird. Wenn diese Streichung vorgenommen würde, würde sich eine
Auseinandersetzung über die Formulierung erübrigen. Das ist der weitergehende
Antrag. Unter Punkt 7 kommt es noch einmal. Daher möchte ich darüber getrennt
abstimmen lassen. Wer möchte dem Antrag 1 c von Herrn Merchel zustimmen,
den Begriff „primärärztlicher Bereich“ durch den Begriff „ärztlicher Bereich“
zu ersetzen und damit alle Ärztinnen und Ärzte zu meinen, womit auch der
Klammerzusatz entfiele? Das ist wohl seine Intention. – Wer ist dagegen? – Wer
enthält sich? – Das ist angenommen.
Jetzt kommt noch der Punkt 7. Hier geht es um die
„Niederlassung von Hausärzten, Kinderärzten und Psychiatern sowie Ärztinnen und
Ärzten für Psychosomatik und Psychotherapie“. So muss es doch wohl heißen.
Damit wären die beiden Anträge kombiniert und der Sinn der Wortmeldungen
erfüllt. Sehe ich das so richtig? – Gut.
(Zuruf)
Wollen Sie bei Punkt 7 auch nur „Ärzte“ schreiben?
(Zuruf)
– Alles klar. Es soll also nur von „Ärzten“ die Rede sein.
Wenn das so weit geht, muss ich auch an dieser Stelle darüber abstimmen lassen.
Wer möchte dem Antrag zustimmen, auch in Punkt 7 nur von „Ärzten“ zu sprechen?
– Wer ist dagegen? – Dann ist das erledigt.
Für Punkt 8 gilt dasselbe. Wer ist damit einverstanden? – Wer
ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das so beschlossen.
Damit bleibt noch ein Änderungsantrag übrig, den Herr Stagge
eben gestellt hat, nämlich einen Punkt 11 mit folgendem Wortlaut anzufügen:
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, eine Pflicht zur Krankenversicherung
einzuführen, gekoppelt mit einer Pflicht zu versichern. Die Krankenkassen haben
dafür zu sorgen, dass der Versicherte seiner Pflicht zur Versicherung nachkommt.
Sie haben nicht das Recht, sich bei säumigen Zahlern der Versicherungspflicht
zu entziehen.
Es gibt auch noch Anträge, die wir später behandeln, die sich
auch um diejenigen kümmern, die durch den Rost fallen.
Ich darf jetzt Herrn Henke bitten, in einer Art Schlusswort
dazu Stellung zu nehmen, was zulässig sein muss, da dies ja Implikationen zur
Folge hat.
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