TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005 Vormittagssitzung

Dr. Koch, Referent:
Copyright el-zorro.de, 2005. Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Jörg! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tagesordnungspunkt V hat drei Unterpunkte – Herr Präsident Hoppe hat es gerade schon erwähnt –: erstens Sachstandsbericht, zweitens Änderung der Facharztbezeichnung „Plastische Chirurgie“ in „Plastische und Ästhetische Chirurgie“, drittens Umbenennung der Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ in „Plastische und Ästhetische Operationen“. Den Sachstandbericht kann ich heute sehr kurz halten. Da wir noch ein großes Programm vor uns haben, will ich mich auch sehr kurz fassen. Ich möchte Ihnen lediglich über den Stand der Umsetzung der Weiterbildungsordnung in den einzelnen Ländern berichten. Wir haben im Dezember letzten Jahres eine Formulierung für die Weiterbildungsordnung gefunden, die es den Aufsichtsbehörden möglich macht, nun ohne Probleme die Weiterbildungsordnung zu genehmigen. Viele Landesärztekammern haben dies bereits umgesetzt, viele Aufsichtsbehörden haben bereits genehmigt. In inzwischen sechs Landesärztekammern ist die neue Weiterbildungsordnung in Kraft getreten bzw. tritt zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft. Dabei handelt es sich um Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Saarland und Thüringen.

Bei den anderen Landesärztekammern ist weitgehend zu erwarten, dass die Weiterbildungsordnung noch in diesem Sommer bzw. Herbst von der Aufsicht genehmigt wird und in Kraft tritt. Nur bei einer Landesärztekammer könnte dies bis Anfang des nächsten Jahres dauern.

Wir können davon ausgehen, dass bis Ende 2005 die Weiterbildungsordnungen, die nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung von den einzelnen Landesärztekammern beschlossen worden sind, in gültiges Landesrecht umgesetzt sind.

Im zweiten Punkt geht es darum, die Bezeichnung der Facharztqualifikation „Facharzt für Plastische Chirurgie“ umzuformulieren in „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Sie haben sowohl während der Eröffnungsveranstaltung als auch in den hier folgenden Diskussionen gehört, dass es aus politischen und berufspolitischen Gründen äußerst wünschenswert wäre, wenn wir diese Erweiterung des Facharzttitels vornähmen. Der Vorstand hat Ihnen einen entsprechenden Antrag mit der Bitte, dies so zu beschließen, vorgelegt.

(Beifall)

Beim dritten Punkt geht es um die Zusatzweiterbildung „Plastische Chirurgie“. Hier gab es einmal einen Antrag des Vorstands. Nachdem sich aber in den letzten Wochen herausgestellt hat, dass hier noch viel Diskussionsbedarf besteht, was die Inhalte und die Zahl der Fachgebiete angeht, die diese Zusatzweiterbildung sollen führen können, was den Abgleich mit den Fachärzten für „Plastische Chirurgie“ angeht, sollten wir heute nur den Grundsatzbeschluss fassen – deswegen hat der Vorstand seinen Antrag zurückgezogen –: Wollen wir die Zusatzweiterbildung „Plastische Chirurgie“ um das Wort „Ästhetische“ erweitern und sie für andere Fachgebiete möglich machen?

Dazu gibt es verschiedene Anträge, die teilweise beinhalten – beispielsweise der Antrag 2 –, dass hier nur die Grundsatzentscheidung getroffen werden soll und der Rest auf dem nächsten Ärztetag beschlossen werden soll. Andere Anträge wollen, dass die Zusatzweiterbildung „Plastische Operationen“ nur für die Gebiete Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie und Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, die bisher zugangsberechtigt sind, zugelassen sein soll.

Ich denke, diese Grundsatzentscheidung sollte heute gefällt werden. Alles Übrige muss an die Weiterbildungsgremien und an den Vorstand der Bundesärztekammer zurücküberwiesen werden, damit sich die Ständige Konferenz mit den Inhalten befassen kann – das konnte sie bisher nicht – und damit auch noch einmal Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden können, auch mit den Fachärzten für Plastische Chirurgie.

So viel in aller Kürze zur Problematik, über die wir im Rahmen des Tagesordnungspunkts V zu entscheiden haben.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Koch. Es hat sich jetzt Herr Pilz zu Wort gemeldet. Er hat einen Antrag vorgelegt. Da Herr Pilz selber zu Wort kommt, brauche ich den Antrag nicht vorzulesen. Bitte schön, Herr Pilz.

 

© 2005, Bundesärztekammer.