Dr. Koch, Referent:
Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Jörg! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tagesordnungspunkt
V hat drei Unterpunkte – Herr Präsident Hoppe hat es gerade schon
erwähnt –: erstens Sachstandsbericht, zweitens Änderung der Facharztbezeichnung
„Plastische Chirurgie“ in „Plastische und Ästhetische Chirurgie“,
drittens Umbenennung der Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“
in „Plastische und Ästhetische Operationen“. Den Sachstandbericht
kann ich heute sehr kurz halten. Da wir noch ein großes Programm
vor uns haben, will ich mich auch sehr kurz fassen. Ich möchte Ihnen
lediglich über den Stand der Umsetzung der Weiterbildungsordnung
in den einzelnen Ländern berichten. Wir haben im Dezember letzten
Jahres eine Formulierung für die Weiterbildungsordnung gefunden,
die es den Aufsichtsbehörden möglich macht, nun ohne Probleme die
Weiterbildungsordnung zu genehmigen. Viele Landesärztekammern haben
dies bereits umgesetzt, viele Aufsichtsbehörden haben bereits genehmigt.
In inzwischen sechs Landesärztekammern ist die neue Weiterbildungsordnung
in Kraft getreten bzw. tritt zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft.
Dabei handelt es sich um Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, das Saarland und Thüringen.
Bei den anderen Landesärztekammern ist weitgehend zu erwarten,
dass die Weiterbildungsordnung noch in diesem Sommer bzw. Herbst von der
Aufsicht genehmigt wird und in Kraft tritt. Nur bei einer Landesärztekammer
könnte dies bis Anfang des nächsten Jahres dauern.
Wir können davon ausgehen, dass bis Ende 2005 die
Weiterbildungsordnungen, die nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung von den
einzelnen Landesärztekammern beschlossen worden sind, in gültiges Landesrecht
umgesetzt sind.
Im zweiten Punkt geht es darum, die Bezeichnung der
Facharztqualifikation „Facharzt für Plastische Chirurgie“ umzuformulieren in
„Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Sie haben sowohl während
der Eröffnungsveranstaltung als auch in den hier folgenden Diskussionen gehört,
dass es aus politischen und berufspolitischen Gründen äußerst wünschenswert
wäre, wenn wir diese Erweiterung des Facharzttitels vornähmen. Der Vorstand hat
Ihnen einen entsprechenden Antrag mit der Bitte, dies so zu beschließen,
vorgelegt.
(Beifall)
Beim dritten Punkt geht es um die Zusatzweiterbildung
„Plastische Chirurgie“. Hier gab es einmal einen Antrag des Vorstands. Nachdem
sich aber in den letzten Wochen herausgestellt hat, dass hier noch viel
Diskussionsbedarf besteht, was die Inhalte und die Zahl der Fachgebiete angeht,
die diese Zusatzweiterbildung sollen führen können, was den Abgleich mit den
Fachärzten für „Plastische Chirurgie“ angeht, sollten wir heute nur den
Grundsatzbeschluss fassen – deswegen hat der Vorstand seinen Antrag zurückgezogen
–: Wollen wir die Zusatzweiterbildung „Plastische Chirurgie“ um das Wort
„Ästhetische“ erweitern und sie für andere Fachgebiete möglich machen?
Dazu gibt es verschiedene Anträge, die teilweise beinhalten –
beispielsweise der Antrag 2 –, dass hier nur die Grundsatzentscheidung
getroffen werden soll und der Rest auf dem nächsten Ärztetag beschlossen werden
soll. Andere Anträge wollen, dass die Zusatzweiterbildung „Plastische
Operationen“ nur für die Gebiete Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie und Hals-,
Nasen-, Ohrenheilkunde, die bisher zugangsberechtigt sind, zugelassen sein
soll.
Ich denke, diese Grundsatzentscheidung sollte heute gefällt
werden. Alles Übrige muss an die Weiterbildungsgremien und an den Vorstand der
Bundesärztekammer zurücküberwiesen werden, damit sich die Ständige Konferenz
mit den Inhalten befassen kann – das konnte sie bisher nicht – und damit auch
noch einmal Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden können, auch mit den
Fachärzten für Plastische Chirurgie.
So viel in aller Kürze zur Problematik, über die wir im Rahmen
des Tagesordnungspunkts V zu entscheiden haben.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Koch. Es hat sich jetzt Herr Pilz zu Wort gemeldet. Er hat einen
Antrag vorgelegt. Da Herr Pilz selber zu Wort kommt, brauche ich den Antrag
nicht vorzulesen. Bitte schön, Herr Pilz.
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