Dr. Schüller, Nordrhein: Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die
Gelegenheit nutzen, mich bei der Berliner Landesärztekammer ganz herzlich für
den schönen und gelungenen Tanzabend in einer tollen Atmosphäre zu bedanken.
(Beifall)
Jetzt zur Sache. Ich bin niedergelassener hausärztlicher
Internist, habe also keine Karten im Zusammenhang mit dieser Problematik. Ich
bin in der Ständigen Konferenz Weiterbildung der Bundesärztekammer und auch im
Weiterbildungsausschuss der Ärztekammer Nordrhein tätig. Wir haben in der Ärztekammer
Nordrhein auf der letzten Kammerversammlung quasi den Vorratsbeschluss gefasst,
dass wir den Begriff „Plastische und Ästhetische Operationen“ einführen wollen
und auch die Gebiete Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie
Haut- und Geschlechtskrankheiten aufnehmen wollen. Wir werden von den
Bürgerinnen und Bürgern und auch von den Medien als Ärztekammern angegangen,
dass dort ein ausuferndes Gebiet ärztlicher Tätigkeit existiert, das fast nicht
geregelt ist, zumindest nur in kleinen Ansätzen. Wir sind als Selbstverwaltung
der Ärzteschaft gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, auch hier für Qualität
zu sorgen. Wir wollen nicht irgendwelche Grabenkämpfe zwischen irgendwelchen
Fachgruppen haben. Wir wollen auch nicht, dass Qualitätsgesichtspunkte in einem
zunehmend größeren finanziellen Markt gegeneinander aufgewogen werden, wenn es
nur ums Geldverdienen geht.
Wir wollen, dass Zusatzbezeichnungen eingeführt werden, die
uns als Kammern die Möglichkeit geben, qualitative Voraussetzungen für
bestimmte ärztliche Tätigkeiten – beispielsweise im Bereich der
Schönheitschirurgie – schaffen zu können. Wir haben in der Ärztekammer
Nordrhein ein Register geschaffen, in das sich Ärztinnen und Ärzte eintragen
können, die über solche Zusatzweiterbildungen verfügen, die zugleich bereit
sind, sich im Falle von Streitigkeiten unserer Gutachterkommission zu
unterwerfen. Wir wollen in dieses Register, das noch relativ jung ist, alle
aufnehmen, die Entsprechendes gelernt haben, die sich haben prüfen lassen,
sodass wir ein gewisses Mindestmaß an Qualität voraussetzen können. Das sind
wir bei allen Fächern, in denen die Weiterbildungsordnung gilt, den Bürgerinnen
und Bürgern, den möglichen Patientinnen und Patienten, schuldig.
Deswegen bitte ich Sie, den Antrag V-3 auf jeden Fall
abzulehnen, auch wenn er aus Nordrhein kommt. Ob wir jetzt einen Beschluss
fassen sollten, dass wir grundsätzlich „Plastische und Ästhetische Operationen“
sagen, mag dahingestellt sein. Ich möchte Sie bitten, einen solchen Beschluss
so zu fassen, dass wir es im nächsten Jahr einführen können. Möglicherweise
können Sie auch sagen: Tendenziell wollen wir das. Anschließend kann die
Ständige Konferenz Weiterbildung darüber beraten, wie die Inhalte sind. Diese
können dann auf dem nächsten Deutschen Ärztetag verabschiedet werden.
Danke schön.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Schüller.
(Zuruf)
– Es wird die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten aus der
Delegation der Ärztekammer Westfalen-Lippe gefordert. Möchte jemand gegen drei
Minuten sprechen? – Formal. Wer ist für drei Minuten? – Wer ist dagegen? – Wer
enthält sich? – Dann sind drei Minuten beschlossen.
Bevor ich Frau Borelli als nächste Rednerin aufrufe, möchte
ich Ihnen das Ergebnis der vorhergehenden Wahl bekannt geben. An der Wahl zur
Deutschen Akademie der Gebietsärzte haben sich 198 Delegierte beteiligt. Alle
198 Stimmen waren gültig. Herr Bartmann hat mit 117 Stimmen das beste Ergebnis
erzielt und ist damit gewählt. Herzlichen Glückwunsch, Herr Bartmann, und auf
gute Arbeit in diesem Gremium!
(Beifall)
Frau Bühren und Herrn Hessenauer danke ich herzlich dafür,
dass sie sich bereit erklärt haben, für diesen Posten zu kandidieren.
(Beifall)
Die Chance kommt immer wieder.
Jetzt bitte Frau Borelli aus Bayern.
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