TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005 Vormittagssitzung

Dr. Schüller, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei der Berliner Landesärztekammer ganz herzlich für den schönen und gelungenen Tanzabend in einer tollen Atmosphäre zu bedanken.

(Beifall)

Jetzt zur Sache. Ich bin niedergelassener hausärztlicher Internist, habe also keine Karten im Zusammenhang mit dieser Problematik. Ich bin in der Ständigen Konferenz Weiterbildung der Bundesärztekammer und auch im Weiterbildungsausschuss der Ärztekammer Nordrhein tätig. Wir haben in der Ärztekammer Nordrhein auf der letzten Kammerversammlung quasi den Vorratsbeschluss gefasst, dass wir den Begriff „Plastische und Ästhetische Operationen“ einführen wollen und auch die Gebiete Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Haut- und Geschlechtskrankheiten aufnehmen wollen. Wir werden von den Bürgerinnen und Bürgern und auch von den Medien als Ärztekammern angegangen, dass dort ein ausuferndes Gebiet ärztlicher Tätigkeit existiert, das fast nicht geregelt ist, zumindest nur in kleinen Ansätzen. Wir sind als Selbstverwaltung der Ärzteschaft gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, auch hier für Qualität zu sorgen. Wir wollen nicht irgendwelche Grabenkämpfe zwischen irgendwelchen Fachgruppen haben. Wir wollen auch nicht, dass Qualitätsgesichtspunkte in einem zunehmend größeren finanziellen Markt gegeneinander aufgewogen werden, wenn es nur ums Geldverdienen geht.

Wir wollen, dass Zusatzbezeichnungen eingeführt werden, die uns als Kammern die Möglichkeit geben, qualitative Voraussetzungen für bestimmte ärztliche Tätigkeiten – beispielsweise im Bereich der Schönheitschirurgie – schaffen zu können. Wir haben in der Ärztekammer Nordrhein ein Register geschaffen, in das sich Ärztinnen und Ärzte eintragen können, die über solche Zusatzweiterbildungen verfügen, die zugleich bereit sind, sich im Falle von Streitigkeiten unserer Gutachterkommission zu unterwerfen. Wir wollen in dieses Register, das noch relativ jung ist, alle aufnehmen, die Entsprechendes gelernt haben, die sich haben prüfen lassen, sodass wir ein gewisses Mindestmaß an Qualität voraussetzen können. Das sind wir bei allen Fächern, in denen die Weiterbildungsordnung gilt, den Bürgerinnen und Bürgern, den möglichen Patientinnen und Patienten, schuldig.

Deswegen bitte ich Sie, den Antrag V-3 auf jeden Fall abzulehnen, auch wenn er aus Nordrhein kommt. Ob wir jetzt einen Beschluss fassen sollten, dass wir grundsätzlich „Plastische und Ästhetische Operationen“ sagen, mag dahingestellt sein. Ich möchte Sie bitten, einen solchen Beschluss so zu fassen, dass wir es im nächsten Jahr einführen können. Möglicherweise können Sie auch sagen: Tendenziell wollen wir das. Anschließend kann die Ständige Konferenz Weiterbildung darüber beraten, wie die Inhalte sind. Diese können dann auf dem nächsten Deutschen Ärztetag verabschiedet werden.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Schüller.

(Zuruf)

– Es wird die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten aus der Delegation der Ärztekammer Westfalen-Lippe gefordert. Möchte jemand gegen drei Minuten sprechen? – Formal. Wer ist für drei Minuten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann sind drei Minuten beschlossen.

Bevor ich Frau Borelli als nächste Rednerin aufrufe, möchte ich Ihnen das Ergebnis der vorhergehenden Wahl bekannt geben. An der Wahl zur Deutschen Akademie der Gebietsärzte haben sich 198 Delegierte beteiligt. Alle 198 Stimmen waren gültig. Herr Bartmann hat mit 117 Stimmen das beste Ergebnis erzielt und ist damit gewählt. Herzlichen Glückwunsch, Herr Bartmann, und auf gute Arbeit in diesem Gremium!

(Beifall)

Frau Bühren und Herrn Hessenauer danke ich herzlich dafür, dass sie sich bereit erklärt haben, für diesen Posten zu kandidieren.

(Beifall)

Die Chance kommt immer wieder.

Jetzt bitte Frau Borelli aus Bayern.

 

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