Dr. Borelli, Bayern: Sehr geehrtes Gremium! Es
geht unter Tagesordnungspunkt V um die Verankerung der Ästhetischen Medizin in
unserer Weiterbildungsordnung. Das ist insofern wichtig, als wir es den
Patienten ja erleichtern wollen, dass sie qualitativ hochwertige Leistungen bei
von der Kammer geprüften Ärzten bekommen können. Diese Verankerung in der
Weiterbildungsordnung ist auch für die Plastischen Chirurgen gut, weil sie sich
dann Plastische und Ästhetische Chirurgen nennen können. Das ist völlig in Ordnung.
Allerdings gibt es noch mehr Fachgruppen – wie Dermatologen,
Augenärzte, Gynäkologen –, die Ästhetische Medizin im Rahmen ihrer Gebiete
betreiben. Das können sie auch. Insofern gibt es die Ästhetische Medizin nicht
nur im Bereich der Plastischen Chirurgie.
Es ist unsere Aufgabe, es den Patienten zu ermöglichen,
qualitativ hochwertig ausgebildete Ärzte auswählen zu können. Wir müssen also
die Ästhetik auch für andere Gebiete, die Ästhetische Medizin betreiben, in der
Weiterbildungsordnung verankern.
Der Vorstand hat es an sich sehr gut geplant, nämlich eine
Umbenennung der Facharztbezeichnung und gleich danach die Erweiterung und
Umbenennung der Zusatzbezeichnung. Das ist nun aus irgendwelchen Gründen
zurückgezogen worden. Das ist eigentlich schade, denn das wäre eine saubere
Lösung gewesen.
(Vereinzelt Beifall)
Wenn wir das nicht tun – der Vorstand hat seinen eigenen
Antrag leider zurückgezogen –, müssen wir konsequenterweise auch die
Umbenennung des Plastischen Chirurgen auf den nächsten Ärztetag verschieben.
Entweder hopp oder topp. Wir können zum einen eine Grundsatzentscheidung
treffen, beispielsweise über den Antrag V-4. Er enthält beides: Wir benennen
den Plastischen Chirurgen um und wir nehmen die Erweiterung vor. Das wäre eine
saubere Lösung. Eine andere Möglichkeit ist: Wir verschieben beide Punkte, die
Umbenennung des Facharztes für Plastische Chirurgie und die Erweiterung, auf
den nächsten Ärztetag. Ich denke, wir haben nur diese zwei Möglichkeiten.
Ich meine, wir können uns darauf einigen, dass wir uns über
die Erweiterung der Zusatzbezeichnung hier und heute entscheiden. Es müssen
dann natürlich in der Ständigen Konferenz die einzelnen Weiterbildungsinhalte
für die jeweiligen Fachgruppen formuliert werden. Hier müssen wir jetzt eine
Grundsatzentscheidung treffen.
Ich bitte Sie, den Antrag V-4 anzunehmen, damit die Kuh vom
Eis kommt und wir die Ästhetische Medizin in der Weiterbildungsordnung
verankern.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Der nächste Redner ist Herr Holzborn aus Nordrhein.
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