TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005 Vormittagssitzung

Dr. Borelli, Bayern:
Sehr geehrtes Gremium! Es geht unter Tagesordnungspunkt V um die Verankerung der Ästhetischen Medizin in unserer Weiterbildungsordnung. Das ist insofern wichtig, als wir es den Patienten ja erleichtern wollen, dass sie qualitativ hochwertige Leistungen bei von der Kammer geprüften Ärzten bekommen können. Diese Verankerung in der Weiterbildungsordnung ist auch für die Plastischen Chirurgen gut, weil sie sich dann Plastische und Ästhetische Chirurgen nennen können. Das ist völlig in Ordnung.

Allerdings gibt es noch mehr Fachgruppen – wie Dermatologen, Augenärzte, Gynäkologen –, die Ästhetische Medizin im Rahmen ihrer Gebiete betreiben. Das können sie auch. Insofern gibt es die Ästhetische Medizin nicht nur im Bereich der Plastischen Chirurgie.

Es ist unsere Aufgabe, es den Patienten zu ermöglichen, qualitativ hochwertig ausgebildete Ärzte auswählen zu können. Wir müssen also die Ästhetik auch für andere Gebiete, die Ästhetische Medizin betreiben, in der Weiterbildungsordnung verankern.

Der Vorstand hat es an sich sehr gut geplant, nämlich eine Umbenennung der Facharztbezeichnung und gleich danach die Erweiterung und Umbenennung der Zusatzbezeichnung. Das ist nun aus irgendwelchen Gründen zurückgezogen worden. Das ist eigentlich schade, denn das wäre eine saubere Lösung gewesen.

(Vereinzelt Beifall)

Wenn wir das nicht tun – der Vorstand hat seinen eigenen Antrag leider zurückgezogen –, müssen wir konsequenterweise auch die Umbenennung des Plastischen Chirurgen auf den nächsten Ärztetag verschieben. Entweder hopp oder topp. Wir können zum einen eine Grundsatzentscheidung treffen, beispielsweise über den Antrag V-4. Er enthält beides: Wir benennen den Plastischen Chirurgen um und wir nehmen die Erweiterung vor. Das wäre eine saubere Lösung. Eine andere Möglichkeit ist: Wir verschieben beide Punkte, die Umbenennung des Facharztes für Plastische Chirurgie und die Erweiterung, auf den nächsten Ärztetag. Ich denke, wir haben nur diese zwei Möglichkeiten.

Ich meine, wir können uns darauf einigen, dass wir uns über die Erweiterung der Zusatzbezeichnung hier und heute entscheiden. Es müssen dann natürlich in der Ständigen Konferenz die einzelnen Weiterbildungsinhalte für die jeweiligen Fachgruppen formuliert werden. Hier müssen wir jetzt eine Grundsatzentscheidung treffen.

Ich bitte Sie, den Antrag V-4 anzunehmen, damit die Kuh vom Eis kommt und wir die Ästhetische Medizin in der Weiterbildungsordnung verankern.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön. Der nächste Redner ist Herr Holzborn aus Nordrhein.

 

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